| Landesamt für Verbraucherschutz
Fertiggerichte
Unter Fertiggerichten versteht man verzehrsfähige Mahlzeiten, die nur noch erhitzt werden müssen. Sie werden in großer Vielfalt angeboten. In der Regel handelt es sich um ein Hauptgericht und Beilagen bzw. um Ein-Komponenten-Mahlzeiten wie Pizza, Eintopf, Suppe. Aus dieser Produktgruppe werden überwiegend Erzeugnisse saarländischer Hersteller untersucht, die als Fertigpackungen in den Handel kommen.