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Molekularbiologie

Die Molekularbiologie des Landesamtes für Verbraucherschutz unterstützt mit ihren Untersuchungen primär die Fachbereiche Tierseuchendiagnostik und Zentrale Mikrobiologie.

Hierzu werden unter anderem Untersuchungen auf Krankheitserreger in Lebensmitteln und Tupferproben sowie auf anzeigepflichtige Tierseuchen und Zoonose-Erreger mittels Polymerase­kettenreaktion (PCR) durchgeführt. Auch amtliche Proben im Rahmen von Monitoringprogrammen der EU, des Bundes und des Landes werden in der Molekularbiologie analysiert.

Blutproben zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest

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Die Untersuchungen auf Krankheitserreger in Lebensmitteln und Tupferproben aus Umgebungskontrollen dienen zum Nachweis von Bakterien wie z. B.  Salmonellen, Listerien, Campylobacter, Yersinien und EHEC. Die Proben entstammen der Lebensmittelkontrolle, entweder in Form von Beschwerde/Verdachtsproben, oder als Stichproben im Rahmen des amtlichen Verbraucherschutzes.

Die Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen dienen zum Nachweis von Erkrankungen wie z.B. der Tularämie, der Vogelgrippe, der Newcastle Disease, der BVD, der Maul- und Klauenseuche, von West Nile- und Usutu-Viren, von klassischer und afrikanischer Schweinepest sowie diverser Fischseuchen. Dabei dienen z.B. Organe, Abortmaterial, Blut, Kot und Sekrete als Untersuchungsmaterial, die entweder von Extern eingesandt oder in der hauseigenen Pathologie entnommen werden.