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Blauzungenkrankheit – Freiheitsstatus für das Saarland
Die EU-Kommission hat für das gesamte Saarland den Status „seuchenfrei“ in Bezug auf die Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt (mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2023/150 vom 20.01.2023 zur Änderung der DVO (EU 2021/620).
Ebenfalls wurden große Teile von Rheinland-Pfalz für frei erklärt. Einige Landkreise, darunter Bitburg-Prüm und Trier-Saarburg, gelten jedoch weiterhin als „nicht BTV frei“. Sollen empfängliche Tierarten wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Kameliden aus nicht freien Gebieten (z.B. Teile Rheinland-Pfalz) oder Mitgliedstaaten (z.B. Belgien) in das Saarland verbracht werden, so haben diese Tiere die in der Delegierten Verordnung (DelVO) (EU) 2020/689 bzw. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 definierten Bedingungen zu erfüllen. (Siehe Verbringungsregeln)
Alle übrigen Bundesländer gelten als frei von der Blauzungenkrankheit.
Verbringungen aus dem Saarland in andere Gebiete (EU und D)
Empfängliche Tiere aus dem Saarland in andere Gebiete (EU und D)
Keine Beschränkungen*
(*Die Tiere dürfen in den letzten 60 Tagen vor der Verbringung nicht mit einem BTV-Lebendimpfstoff geimpft worden sein. Diese Vorgabe ist jedoch aktuell nicht von Bedeutung, da es in Deutschland gegenwärtig keinen zugelassenen Lebendimpfstoff gibt. Alle derzeitigen Impfungen gegen die Blauzunge im Saarland (und deutschlandweit) wurden und werden ausschließlich mit inaktivierten Impfstoffen durchgeführt und bewirken daher keine Beschränkungen.)
Verbringungen in das Saarland aus nicht BTV-freien Gebieten (EU und D)
Empfängliche Tiere älter 90 Tage
Geimpfte Tiere
Tiere wurden gegen BTV-8 geimpft. Die Tiere befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen:
mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft (Grundimmunisierung)
-oder-
mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft + Negativbefund (PCR), Probe mindestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität (gemäß Spezifikation des Impfstoffs) entnommen.
Getestete Tiere
Tiere haben spezifische Antikörper gegen BTV-8 (Positivbefund) UND Probe (Antikörper) mindestens 60 Tage vor der Verbringung entnommen
-oder
Probe (Antikörper) mindestens 30 Tage vor der Verbringung entnommen + weiterer Negativbefund (PCR), Probe (PCR) frühestens 14 Tage vor der Verbringung entnommen.
Empfängliche Tiere zur unmittelbaren Schlachtung
Im Ursprungsbetrieb wurde während der letzten 30 Tage vor der Verbringung kein Fall einer BTV-Infektion gemeldet
+ die Tiere werden direkt von dem Herkunftsmitgliedstaat oder der Herkunftszone zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet
+ der Betreiber des Herkunftsbetriebs hat den Betreiber des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert.
Tierhaltererklärung Schlachttiere Deutschland
Kälber, Schaf- und Ziegenlämmer ≤ 90 Tage
Muttertier vor Belegung gegen alle BTV-Serotypen 1-24, die in dem Mitgliedstaat oder der Zone in den letzten 2 Jahren gemeldet wurden, geimpft
+ Muttertier mind. 60 Tage vor dem Verbringen des Tieres (Kalb/Schaf- bzw. Ziegenlamm seit Geburt) in einem Mitgliedstaat oder einem Gebiet gehalten, der/das hinsichtlich BTV überwacht*** wird
+ Biestmilchgabe innerhalb von 12h nach der Geburt vom eigenen Muttertier
+ Tierhaltererklärung
-oder-
Muttertier mindestens 28 Tage vor der Geburt gegen alle BTV-Serotypen 1-24, die in dem Mitgliedstaat oder der Zone in den letzten 2 Jahren gemeldet wurden, geimpft
+ Kalb/ Schaf- bzw. Ziegenlamm mit Negativbefund (PCR), Probe höchstens 14 Tage vor Verbringung entnommen
+ Muttertier mind. 60 Tage vor dem Verbringen des Tieres (Kalb/Schaf- bzw. Ziegenlamm seit Geburt) in einem Mitgliedstaat oder einem Gebiet gehalten, der/das hinsichtlich BTV überwacht*** wird
+ Tierhaltererklärung
Tierhaltererklärung Schaf- und Ziegenlämmer
Hinweise:
Empfängliche Tiere für das Blauzungen-Virus: Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, gehaltene Wildwiederkäuer, Lamas, Alpakas (sowie weitere Tierarten gemäß Verordnung (EU) Nr. 2018/1882 i. V. m. Anhang III der VO (EU) Nr. 2016/429)
Impfempfehlung: Vor dem Hintergrund eines hohen Infektionsdrucks aus angrenzenden Regionen besteht das Risiko eines erneuten Eintrags der Blauzungenkrankheit in das Saarland. Um den Freiheitstatus nicht zu gefährden, appellieren wir an die Landwirtinnen und Landwirte im Land, auch weiterhin freiwillig ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und 8 zu impfen. Das Land und die Tierseuchenkasse des Saarlandes unterstützen auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit.
Ansprechpartner:
Ansprechpartner | Telefon | |
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Zentrale - Tiergesundheit | tiergesundheit@lav.saarland.de | |
Sonja Hartz | +49 681 9978-4659 | s.hartz@lav.saarland.de |
Sören Wohlfahrt | +49 681 9978-4503 | s.wohlfahrt@lav.saarland.de |
Volker Burghardt | +49 681 9978-4517 |
v.burghardt@lav.saarland.de |
Dr. Eva Bill | + 49 681 9978-4408 |
e.bill@lav.saarland.de |
Fax: +49 681 9978-4549