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Gebührenerhebung Trichinenuntersuchung ab April 2024

Zum neuen Jagdjahr (ab 01. April 2024) werden Trichinenuntersuchungsgebühren in Höhe von 8 € für Wildschwein- und Dachsproben erhoben. Ausgenommen von dieser Gebührenerhebung sind Frischlinge bis zu einem Gewicht von 30 kg aufgebrochen.

 Um diese Differenzierung vornehmen zu können, ist es ab sofort zwingend erforderlich das Gewicht der erlegten Stücke Schwarzwild auf dem Wildursprungsschein anzugeben. Eine Überprüfung der jeweiligen Gewichtsangabe wird stichprobenartig unter der Federführung der obersten Jagdbehörde erfolgen.

Es ist vorgesehen die anfallenden Gebühren quartalsweise vom jeweiligen Einsender einzufordern. 

Um dieses Verfahren zu ermöglichen und auch dem Datenschutz Genüge zu tun, erhalten Sie im untenstehend sowie im Downloadbereich ein Formular (Trichinengebührenerhebungsverfahren ab April 2024 nebst Datenübermittlungseinwilligung) mit der Bitte dieses einmalig ausgefüllt an unser Amt zurückzusenden. Sofern uns diese Einwilligung nicht vorliegt, wird die Untersuchungsgebühr auch bei Frischlingen erhoben, da in diesem Fall die Datenweitergabe zur Gewichtsüberprüfung nicht möglich ist. 

Die Trichinenuntersuchungsbefunde werden wie bisher per Mail, Fax oder Post im Anschluss an die Untersuchung übermittelt. Die Gebührenbescheide erhalten Sie zukünftig auch auf dem von Ihnen gewählten Weg (Auswahlmöglichkeit auf dem Formular).

 Wildursprungsscheine und –marken erhalten Sie wie gewohnt in der Probenannahme unseres Hauses oder per Post.

 Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular per E-Mail an: poststelle@lav.saarland.de, per Fax an: 0681/9978-4497 oder aber per Post zurück.

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