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Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Für alle Bürger

Nach Auffinden eines toten Wildschweines nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem LAV auf (Kontaktdaten des LAV siehe unten). Bitte halten Sie die eigenen Kontaktdaten und eine telefonische Erreichbarkeit sowie genaue Informationen zum Fundort bereit. 

Speziell für Schweinehalter

Hygieneregeln einhalten! Freilandhaltungen sind besonders gefährdet! 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. Sie ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar.
Die Verbreitung kann über die illegale Verfütterung von viruskontaminierten Speiseresten (indirekte Übertragung) sowie über die Aufnahme von solchen achtlos weggeworfenen Speiseresten durch Wildschweine erfolgen. In rohem Fleisch oder gepökelten oder geräucherten Fleischwaren ist das Virus monatelang haltbar. Auch ist eine Übertragung durch virusbehaftete Kleidung und Gerätschaften oder Jagdausrüstung möglich. Auf diesem Weg ist insbesondere eine Infektion über große Entfernungen möglich (Jagdreisen in betroffene Gebiete).  
Das Krankheitsbild der ASP ist sehr variabel und kann mit zahlreichen anderen Erkrankungen des Schweines verwechselt werden. Eine sichere Diagnose kann ausschließlich im Labor gestellt werden! Bei unklarem Krankheitsgeschehen im Bestand, insbesondere mit hoch fieberhaften Tieren und erhöhter Sterblichkeit, ist es wichtig, frühzeitig Proben zu entnehmen und eine Ausschluss-Diagnostik im Labor durchführen zu lassen!  

 Bitte halten Sie wichtige Biosicherheitsmaßnahmen ein und beachten Sie die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung!

 Was können Schweinehalter vorbeugend tun?  

  • Speise- und Küchenabfälle dürfen nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttert werden! 
  • Sauberkeit und strikte Hygiene auf dem Betrieb sind einzuhalten, dazu zählen insbesondere:
    • Zugangsbeschränkungen zu den Ställen
    • Trennung von reiner und unreiner Seite            
    • betriebseigene Schutzkleidung
    • Desinfektionsmatten 
  • Zukauf von Tieren nur aus wenigen Betrieben mit bekanntem Gesundheitsstatu.
  • Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge und Gerätschaften
  • Abholung toter Tiere außerhalb des Betriebsgeländes; Reinigung und Desinfektion der Lagerstätten
  • Schädlings- und Schadnagerbekämpfung
  • sichere Verhinderung des direkten oder indirekten Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen (z. B. wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes und Lagerung von Futtermitteln und Einstreu) 
  • kein Verbringen von Gegenständen, die Kontakt mit Schweinen/Wildschweinen gehabt haben können
  • kein Mitbringen von tierischen Lebensmitteln aus den betroffenen Regionen. Das gilt insbesondere auch für Mitarbeiter des Betriebs, die sich in letzter Zeit in Osteuropa aufgehalten haben.
  • Auch Hobbyhalter von Schweinen müssen Hygieneregeln beachten! 

 Nehmen Sie bereits bei Verdacht auf eine Infektion sofort Kontakt zu Ihrem Hoftierarzt und dem LAV auf!  

Weiterführende Hinweise

Weiteres Informationsmaterial, Fragen und Antworten zur ASP sowie Rechtsgrundlagen für Schweinehalter finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
www.bmel.de/asp
Informationen zur Verbreitung der ASP (u. a. Kartenmaterial) sowie Empfehlungen für Tierhalter, Jäger und Tierärzte stellt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf seiner Internetseite bereit.
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest

Speziell für Jäger - Monitoring ASP

Die Untersuchung gesund erlegter Wildschweine erfolgt konzentriert in den besonders gefährdeten grenznahen Gebieten. Die Untersuchung von verendet aufgefundenen und krank erlegten Wildschweinen („Indikatorwild“) erfolgt unverändert saarlandweit. Jäger im Saarland werden weiterhin um Unterstützung beim ASP-Monitoring gebeten. Nach Auffinden eines toten Wildschweines oder nach dem Erlegen eines kranken oder auffälligen Wildschweines nehmen Sie bitte umgehend mit dem LAV Kontakt auf (Kontaktdaten des LAV siehe unten). Bitte halten Sie die eigenen Kontaktdaten und eine telefonische Erreichbarkeit sowie genaue Informationen zum Fundort bereit.

Untersucht werden

A. gesund erlegte Wildschweine in grenznahen Regionen zu Luxemburg und einem Teil Frankreichs:

  • Erlegeorte in folgenden Gemeinden: Perl, Mettlach, Merzig, Rehlingen-Siersburg, Wallerfangen, Überherrn, Wadgassen, Völklingen und Großrosseln
  • Abgabe der Serumprobe oder der Tupfer zusammen mit der Trichinenprobe
  • Befundübermittlung erfolgt nur bei positivem Ergebnis. 

B. „Indikatorwild“ aus dem gesamten Saarland:

  • tot aufgefundene Stücke
  • krank erlegte Stücke (mit Verhaltensauffälligkeiten oder Veränderungen am Wildkörper)
  • Bei Auffinden eines toten Wildschweins oder nach Erlegen eines erkrankten oder auffälligen Wildschweins nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem LAV auf (Kontaktdaten siehe unten).
  • „Fundprämie“ in Höhe von 50 € wird an Jäger gezahlt, die einen Tierkörper oder eine Probe zur Untersuchung beim LAV anliefern (Antragsformular im Downloadbereich)
  • Befundübermittlung erfolgt an den Einsender

 Kontakt zum LAV

Zentrale - Tiergesundheit

Zentrale Tiergesundheit

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

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Herr Burghardt

Volker Burghardt

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Frau Hartz

Sonja Hartz

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Herr Wohlfahrt

Sören Wohlfahrt

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Frau Dr. Bill

Dr. Eva Bill

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Außerhalb der üblichen Dienstzeiten des LAV

Die Rufbereitschaft des amtstierärztlichen Dienstes des LAV ist über die örtliche Polizeidienststelle und das Führungs- und Lagezentrum der Polizei (110) zu erreichen.