Landesportal Saarland

Navigation und Service

Hauptinhalte

| Landesamt für Soziales | Soziales, Gleichstellung

Opferentschädigung und Traumaambulanzen

Opfer von Gewalttaten können Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wohin Sie sich wenden können und mehr über die schnellen Hilfen der Traumaambulanzen finden Sie hier.

Absperrband mit Aufschrift "Polizeiabsperrung" Banner mit Aufschrift "Polizeiabsperrung"
Foto: © SZ-Designs / adobe.stock.com

Opfer von Gewalttaten (Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER))

Mit dem Opferentschädigungsgesetz wird eine eigenständige staatliche Entschädigung über die allgemeinen sozialen Sicherungssysteme und die Sozialhilfe hinaus für die Opfer von Gewalttaten geregelt. Eine Gewalttat ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person. Hierzu zählen auch Sexualstraftaten und sexuelle Übergriffe gegenüber Minderjährigen. Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz haben Personen, die durch eine Gewalttat innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Des Weiteren erhält eine Entschädigung, wer im Ausland Opfer einer Gewalttat geworden ist und dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat. Anspruchsberechtigt ist, wer seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und sich zum Tatzeitpunkt längstens sechs Monate im
Ausland aufgehalten hat.

Darüber hinaus haben auch Hinterbliebene von Personen, die infolge der gesundheitlichen Schädigung gestorben sind, einen Leistungsanspruch. Für Opfer terroristischer Straftaten, auch im Ausland, und für Opfer extremistischer Übergriffe hat der Deutsche Bundestag auch in Fällen, in denen kein Rechtsanspruch nach dem OEG besteht, Mittel zur Entschädigung zur Verfügung gestellt.

Die Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz können Sie über das Landesamt für Soziales geltend machen, mittels Antragsformular Opferentschädigungsgesetz (OEG)  (PDF, 352KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm).

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt OEG (PDF, 173KB, Datei ist nicht barrierefrei) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Informationen zum Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)".

Ansprechpartner im Landesamt für Soziales:

Telefon: (0681) 9978-2473 (Anfangsbuchstabe des Nachnamens A bis K) und (0681) 9978-2472 (Anfangsbuchstabe des Nachnamens L bis Z).

Traumaambulanzen und Kindertraumaambulanz im Saarland

Opfer von Gewalttaten brauchen rasche und kompetente psychologische Unterstützung. Dafür gibt es die Traumaambulanzen im Saarland. Seit 2012 arbeitet die Traumaambulanz im Saarland in der Median Klinik Berus. Die zweite wurde am 06. April 2016 an der Median Klinik Münchwies installiert. Die Kindertraumaambulanz kam am 01. Juli 2019 zunächst am Standort Kleinblittersdorf (SHG Kliniken für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychotherapie u. Psychosomatik) dazu und befindet sich nun in den SHG-Kliniken Sonnenberg in Saarbrücken.

Leistungen

Die Ambulanzen bieten psychologische Unterstützung für Gewaltopfer durch

  • Prävention, um psychische Traumatisierungen zu verhindern,
  • Rehabilitation, um psychische Traumatisierungen zu lindern und zu heilen.

Die Ambulanzen helfen direkt, auch wenn die Finanzierung noch nicht geklärt ist.

Zielgruppe

Opfern einer Gewalttat wie z.B. Überfall, Vergewaltigung, Körperverletzung, Kindesmissbrauch, u.ä. bieten die Traumaambulanzen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) psychotherapeutische Unterstützung. Auch Personen, die unter psychischer Belastung als Zeuge einer Gewalttat leiden, können sich melden.

Weitere Informationen zur Traumaambulanz Saarland finden Sie in unserem Infoblatt Traumaambulanzen oder direkt bei den Traumaambulanzen für OEG-Gewaltopfer.

Gewaltopfer können sich direkt und unbürokratisch an die drei Kliniken wenden. Die Antragsstellung für Leistungen der Traumaambulanzen erfolgt über die Klinik an das Landesamt für Soziales.

Informationsflyer zu den Traumaambulanzen  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Informationsflyer zur Kindertraumaambulanz (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kontaktdaten der Traumaambulanzen im Saarland

Median Klinik Berus
Traumaambulanz für OEG-Gewaltopfer

Orannastraße 55
66802 Überherrn-Berus

Median Klinik Münchwies
Traumaambulanz für OEG-Gewaltopfer

Turmstraße 50-58
66540 Neunkirchen-Münchwies

ACHTUNG, NEUE KONTAKTDATEN!

SHG Kliniken für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychotherapie u. Psychosomatik
Kindertraumaambulanz

Sonnenbergstr. 10
66119 Saarbrücken