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Stipendiumprogramm für angehende Landärzte

Das Stipendiumprogramm ist für Humanmedizin Studierende ab dem 3. Fachsemester und nach bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte gedacht.

Das Stipendienprogramm soll Medizinstudierende für eine spätere ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum gewinnen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 300 Euro pro Monat. Das Stipendium wird bis zum Ende des Medizinstudiums - längstens jedoch für 48 Monate - gewährt.

Voraussetzung ist, dass der oder die Studierende ab dem dritten Studienjahr an der Universität des Saarlandes eingeschrieben ist und den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich bestanden hat.

Der Studierende verpflichtet sich gleichzeitig, die ärztliche Tätigkeit mindestens 60 Monate im Fördergebiet aufrechtzuerhalten sowie innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der fachärztlichen Weiterbildung eine hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum aufzunehmen. Gedeckelt ist das Stipendienprogramm auf 50.000 Euro pro Jahr. Die Zuwendung ist u.a. dann zurückzuzahlen, wenn das Studium nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder abgeschlossen wird, die fachärztliche Weiterbildung oder eine ärztliche Tätigkeit nicht fristgerecht aufgenommen wird.

Das Stipendiumförderprogramm ist bis zum 31.12.2024 gültig.

Formulare Stipendium

Richtlinie zur Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung - 1.1.2023 bis 31.12.2024 (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Antrag auf Vergabe eines Stipendium  (docx, 34KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt-Förderung (ANBest-P)  (PDF, 34KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zentralstelle für Gesundheitsberufe, Landesprüfungsamt, Koordinierungsstelle für ausländische Gesundheits- und Pflegeberufe

Hochstraße 67
66115 Saarbrücken

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