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| Landesamt für Soziales | Gesundheit, Gesundheitsberufe, Medizin und Arzneimittel

Förderung der Hausärzte und Fachärzte im ländlichen Raum

Die saarländische Landesregierung unterstützt finanziell die Niederlassung von Hausärzten und Fachärzten im Saarland.

Das Bild zeigt eine Person im weißen Kittel, die vor sich eine Tafel hält, darauf steht "Landarzt gesucht!". Landärzte
Foto: © Robert Kneschke / stock.adobe.com

Es können dabei jährlich bis zu 20 Praxisübernahmen und -neuzulassungen im ländlichen Raum mit jeweils 10.000 Euro gefördert werden. Die Bildung einer Filiale im ländlichen Raum kann mit 2.500 Euro gefördert werden. Ein entsprechendes Förderprogramm hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aufgelegt.

Das Landarztförderprogramm ist bis zum 31.12.2022 gültig.

Formulare Landärzte

Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten im ländlichen Raum (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Antrag auf Förderung der Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten im ländlichen Raum  (docx, 78KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt-Förderung (ANBest-P)  (PDF, 34KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zentralstelle für Gesundheitsberufe, Landesprüfungsamt, Koordinierungsstelle für ausländische Gesundheits- und Pflegeberufe

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66115 Saarbrücken

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