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| Landesamt für Soziales | Soziales, Gesundheit, Familie

Rechtsvorschriften, Förderrichtlinien und weitere Informationen

Assistierte Reproduktion (künstliche Befruchtung)

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie fördert gemeinsam mit dem Bund Kinderwunschbehandlungen mit bis zu 1.000 €. Die Förderung wird nach den eingestellten Haushaltsmitteln gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Aufgeschlagene Loseblattsammlung eines Gesetzes Aufgeschlagene Loseblattsammlung eines Gesetzes
Foto: © Ingo Bartussek - stock.adobe.com

Förderrichtlinien

Grundlegende Rechtsvorschriften

Allgemeine und medizinische Informationen