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Rechtsvorschriften, Förderrichtlinien und weitere Informationen
Assistierte Reproduktion (künstliche Befruchtung)
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit fördert gemeinsam mit dem Bund Kinderwunschbehandlungen mit bis zu 1.000 Euro. Die Förderung wird nach den eingestellten Haushaltsmitteln gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Förderrichtlinien
- Richtlinie zur Unterstützung von Paaren im Saarland bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches (RL-SL-Kinderwunsch) vom 26.11.2021 (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Ergänzungsrichtlinie zur Unterstützung von Paaren im Saarland bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches (ErgRL-SL-Kinderwunsch) vom 26.11.2021 (PDF, 588KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- sowie die Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29.03.2012, zuletzt geändert am 23.12.2015.
Grundlegende Rechtsvorschriften
- § 27a SGB V - Gesetzliche Krankenkassen - Künstliche Befruchtung
- § 121a SGB V - Gesetzliche Krankenkassen - Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen
- Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
- Bundeshaushaltsordnung §§ 23, 44 BHO
- Landeshaushaltsordnung §§ 23, 44 LHO
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt-Förderung (ANBest-P) (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Allgemeine und medizinische Informationen
- Informationsportal Kinderwunsch - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung (BKiD)
- Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ)
- Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM)