Förderprogramm Kinderwunsch
Mit dem Förderprogramm Kinderwunschbehandlung bietet das Saarland finanzielle Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit. Hier erfahren Sie alles zu den Voraussetzungen und der Antragstellung.
Förderung von Kinderwunschbehandlungen - Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit
Der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind ist für die Beziehung vieler Paare von ganz besonderer Bedeutung. Wenn der Wunsch auf natürlichem Weg nicht in Erfüllung geht, können Maßnahmen der assistierten Reproduktion, sogenannte Kinderwunschbehandlungen, eine Lösung sein. Die Kosten der oftmals langwierigen und teuren reproduktionsmedizinischen Behandlungen stellen für viele Paare jedoch eine erhebliche Belastung dar und sind unter Umständen für manche Paare sogar unbezahlbar.
Gefördert werden kann dabei in Form eines Zuschusses auf den Eigenanteil der reproduktionsmedizinischen Behandlungen, den ansonsten kein anderer Leistungsträger wie Krankenkassen, Zusatzversicherungen etc. übernimmt. Die maximalen Fördersummen belaufen sich derzeit je nach Voraussetzung auf bis zu 500 € des Eigenanteils.
Wie Sie einen Antrag auf Förderung des Eigenanteils stellen können, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier auf unseren Seiten.
Wir haben wichtige Informationen für Sie!
Das Saarland fördert aus Landesmitteln zusammen mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit dem 01.01.2022 Kinderwunschbehandlungen mit einem Zuschuss im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Bundesmittel sind nun jedoch für das Haushaltsjahr 2024 aufgebraucht und weitere Bundesmittel stehen zurzeit nicht zur Verfügung. Somit können Zuwendungen nur noch aus Landesmitteln (bis zu 500 Euro) bewilligt werden.
Für Neuanträge ab 01.08.2024 gilt bis auf weiteres:
Die Zuwendung beträgt in jedem Fall höchstens:
gegengeschlechtliche verheiratete Paare |
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Förderung |
Maximalbetrag | |
Zyklus I – IV (IVF, ICSI) |
00,0 % Bund |
25,0 % Land |
25% |
500 € |
gegengeschlechtlich unverheiratete Paare |
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Zyklus I - IV (IVF, ICSI) |
00,0 % Bund |
25,0 % Land |
25% |
500 € |
gleichgeschlechtliche weibliche Paare |
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Zyklus I – IV (IVF, ICSI) |
00,0 % Bund |
25,0 % Land |
25% |
500 € |
Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Gemeinsamer Erstwohnsitz im Saarland
- Altersgrenzen: Frauen 25-40 Jahre, Männer 25-50 Jahre
- Förderfähige Behandlung: In-Vitro-Fertilisation (IVF) und intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in den ersten vier Zyklen
- Behandlung nur in anerkannten Einrichtungen im Saarland und im angrenzenden Rheinland-Pfalz
Unter den einzelnen Themenpunkten erfahren Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, was Sie beachten müssen und wie Sie den Antrag stellen können.
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Hochstraße 67
66115 Saarbrücken