Integrationsfachdienst
Ist der Dienstleister des Inklusionsamtes, wenn es um berufliche Begleitung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer geht.
Das Inklusionsamt hält mit seinem Integrationsfachdienst "Berufliche Begleitung" an den Standorten Saarbrücken, Neunkirchen und Dillingen ein flächendeckendes Beratungs- und Betreuungsangebot zur Unterstützung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer vor.
Der Integrationsfachdienst „Berufliche Begleitung“ hat die Aufgabe alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer dauerhaften beruflichen Beschäftigung von behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt notwendig sind, um so eine Kündigung bzw. einen Verlust des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden. Als ein wesentlicher Bestandteil der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben wendet er sich einerseits an behinderte ArbeitnehmerInnen mit Problemen am Arbeitsplatz und andererseits an deren Beschäftigungsbetriebe mit dem Ziel diese bei der behindertengerechten Beschäftigung ihrer betroffenen MitarbeiterInnen zu beraten und zu unterstützen.
Der Integrationsfachdienst wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Nach § 185 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) können alle schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen, die sozialversicherungspflichtig und nicht weniger als 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind (auch Auszubildende oder Selbständige) unterstützt werden. Dies gilt auch für Personen, bei denen das Antragsverfahren auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht abgeschlossen ist.
Kontaktdaten des Integrationsfachdienstes finden Sie unter folgendem Link: