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Das Inklusions-Amt

in leichter Sprache erklärt

Auf dieser Seite lesen Sie vom Inklusionsamt.

 

Was ist Inklusion?

Illustration zeigt Gruppe mit Menschen mit und ohne Behinderung Illustration Inklusion
Foto: .

Inklusion ist ein Fremdwort.

Das heißt: Das Wort kommt aus einer anderen Sprache.

Die Sprache heißt: Latein.

Das Wort bedeutet: eingeschlossen sein

oder: dazu gehören

Wir benutzen das Wort Inklusion,

wenn wir über unsere Gesellschaft reden.

Alle Menschen sind verschieden.

Das ist gut so.

Sonst wäre unser Leben langweilig.

Illustration von  Menschen mit und ohne Behinderung Illustration Menschen
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Bei der Inklusion gehören alle Menschen zu der Gesellschaft.

Niemand wird ausgeschlossen.

Frauen gehören dazu.

Männer gehören dazu.

Menschen aus einem anderen Land gehören dazu.

Alte Menschen gehören dazu.

Kinder gehören dazu.

Menschen mit Behinderung gehören dazu.

Zum Beispiel Rollstuhlfahrer.

Oder Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.

Großes rotes Gebäude mit dem Schriftzug "Amt" über dem Eingang Amtsgebäude
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013-2020 Foto: .

Einige Menschen haben aber Schwierigkeiten.

Die brauchen besondere Hilfe.

Das ist das Logo des Landesamtes für Soziales Logo LAS
Foto: :

Dafür gibt es im Saarland ein Amt:

Das Amt heißt Inklusions-Amt.

Das Inklusions-Amt ist ein Teil von dem Landes-Amt für Soziales.

Die Abkürzung lautet: LAS

Die Adresse vom LAS lautet:
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Illustration zeigt eine E-Mail Illustration E-Mail
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Sie können dem Inklusions-Amt
auch eine E-Mail schreiben:
inklusionsamt@las.saarland.de

Beim Inklusions-Amt gibt es verschieden Hilfen.

Zum Beispiel:

Schutz vor Kündigung.

Hilfe bei der Arbeit.

Hilfe bei der Arbeits-Suche

und bei Problemen am Arbeits-Platz.

 Schutz vor Kündigung

Illustration einer Kündigung Illustration Kündigung
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Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben:

Dann darf man Ihnen trotzdem kündigen.

Aber es ist schwieriger.

Sie haben einen

besonderen Kündigungs-Schutz.

 

Illustration, die Gleichberechtiugung zwischen Mann und Frau und Mensch mit und ohne Behinderung darstellt
Foto: .
 

Sie haben keine Schwer-Behinderung?

Sie haben aber einen Grad der Behinderung von 30 oder 40?

Dann können Sie beim Arbeits-Amt Gleichstellung beantragen.

Gleichstellung heißt:

Sie bekommen im Beruf mehr Rechte.

Sie bekommen die gleichen Rechte

wie Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung.

Dann gilt für Sie auch dieser besondere Kündigungs-Schutz.

Das ist das Logo des Landesamtes für Soziales Logo LAS
Foto: :

 

Wenn Ihr Chef Ihnen kündigen will:

Dann muss ein Amt damit einverstanden sein.

Das Amt heißt: Inklusions-Amt.

Das Inklusions-Amt ist in dem Landes-Amt für Soziales.

 

Das Amt muss auch zustimmen,

wenn Sie nicht mehr arbeiten sollen,

weil Sie eine Zeit lang

berufs-unfähig sind.

Oder erwerbs-unfähig sind.

Oder wenn Sie eine Erwerbs-Minderung haben.

Und darum eine Rente bekommen.

 

Illustration zeigt zwei Rentner Illustration Rente
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Sie müssen dann nur aufhören zu arbeiten,

wenn das Amt einverstanden ist.

Ihr Chef kann das nicht einfach so verlangen.

 

Was das genau bedeutet,

erklärt Ihnen gerne das Inklusions-Amt.

 

Illustration eines Gesetzbuches
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Mehr Informationen zu Kündigungen stehen auch im Gesetz:

Hier stehen die Informationen:

Im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Dort im Paragraf: 168

Die Abkürzung dafür ist: § 168 SGB IX

 

Illustration einer Kündigung Illustration Kündigung
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Meistens gibt es eine Kündigungs-Frist.

Das bedeutet:

Ihr Arbeits-Vertrag ist nicht sofort zu Ende.

Die Kündigungs-Frist ist mindestens 4 Wochen.

Das bedeutet:

Sie müssen noch 4 Wochen lang weiter arbeiten.

  

Die Kündigungs-Frist kann aber auch länger sein.

Zum Beispiel:

Weil es in Ihrem Arbeits-Vertrag steht.

Oder:

Weil es in Ihrer Firma Regeln dafür gibt.

  

Das ist wichtig:

Illustration Chef Illustration Chef
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Ihr Chef muss wissen,

dass Sie eine Schwer-Behinderung haben.

Spätestens 3 Wochen nach der Kündigung

müssen Sie es Ihrem Chef schreiben.

Wenn Sie das nicht tun:

Dann haben Sie keinen

besonderen Kündigungs-Schutz.

 

Illustration zeigt einen Schwerbehindertenausweis Illustration eines Schwerbehindertenausweis
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 Besser ist: Erzählen Sie Ihrem Chef sofort

von Ihrer Schwer-Behinderung.

Dann kann Ihre Firma Geld oder Hilfs-Mittel

für Ihren Arbeits-Platz bekommen.

Das Geld oder die Hilfs-Mittel bekommt sie vom Inklusions-Amt.

 

Wann gibt es keinen besonderen Kündigungs-Schutz?

In den ersten sechs Monaten vom Arbeits-Vertrag

gibt es keinen besonderen Kündigungs-Schutz.

 

Es gibt auch noch andere Gründe.

Mehr dazu steht in Gesetzen.

Besonders im: Kündigungs-Schutz-Gesetz.

 

Illustration, die Gleichberechtiugung zwischen Mann und Frau und Mensch mit und ohne Behinderung darstellt
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Schwer-behinderte Menschen

haben natürlich auch alle Rechte,

die Arbeit-Nehmer ohne Behinderung haben.

 

Illustration eines Gesetzbuches
Foto: .

Diese Rechte stehen zum Beispiel

im Kündigungs-Schutz-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: KSchG

 

Hilfe bei der Arbeit

Illustration von einem Antragsformular Illustration Antragsformular
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Schwer-behinderte Menschen

können Hilfen für die Arbeit bekommen.

Zum Beispiel: Besondere Hilfs-Mittel.

Oder eine Arbeits-Assistenz.

 

Für die Hilfen muss man einen Antrag stellen:

Den Antrag gibt man dem Inklusions-Amt.

 Wichtig:

Illustration Assistenz am Computer Illustration Assistenz am Computer
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Sie müssen den Antrag stellen,

bevor Sie Geld für die Hilfe ausgeben.

Oder bevor Sie eine Assistenz einstellen.

Sie müssen die Antwort vom Amt abwarten.

Illustration zeigt einen Brief Illustration Brief
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Das Amt schreibt Ihnen die Antwort.

Der Brief vom Amt heißt: Bescheid.

Sie müssen warten, bis der Brief da ist.

Sonst bezahlt das Amt nichts.

 

Illustration von vielen Geldscheinen Illustration von viel Geld
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Vielleicht gibt das Amt Geld dazu.

Das nennt man: Zuschuss.

 

Vielleicht leiht das Amt Ihnen

oder dem Arbeit-Geber das Geld.

Das heißt: Darlehen.

 

Diese Hilfen gibt es für Sie:

Geld für Technische Arbeits-Hilfen

Illustration von einem Vomputer Illustration Computer
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 Das sind zum Beispiel:

  • Ein besonderer Computer.
  • Eine Brille mit Lupe.
  • Ein besonderer Schreib-Tisch.
  • Viele andere Dinge.

Das Amt gibt auch Geld

  • für die Prüfung und Pflege vom Gerät.
  • Oder für die Reparatur.
  • Oder für die Schulung mit dem Gerät.
  • Oder für ein neues Gerät.

wenn das Erst-Gerät kaputt ist oder zu alt.

  • Es gibt auch Geld für Zubehör,

wenn ein altes Gerät dadurch wieder besser läuft.

 

Illustration von vielen Geldscheinen Illustration von viel Geld
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Wie viel Geld bekommen Sie?

Das entscheidet das Amt,

wenn es Ihren Antrag hat.

 

Es gibt noch Hilfen zur Mobilität.

Zum Beispiel:

  • Geld für ein Auto.
  • Geld für Hilfs-Mittel im Auto.
  • Geld für den Führer-Schein.

 

Illustration zeigt ein grünes Auto Illustation eines Auto
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Wichtig:

Diese Hilfen bezahlt das Amt nur,

wenn Sie wegen Ihrer Behinderung

ohne Auto nicht zur Arbeit kommen.

Oder nicht zur Ausbildung kommen.

Geld für Schulungen und Kurse für die Arbeit

Sie können Geld dazu bekommen,

wenn Sie eine Schulung oder einen Kurs machen.

Die Kurse müssen für Ihre Arbeit wichtig sein.

Zum Beispiel:

  • Damit Sie Ihre Arbeit weiter gut machen können.
  • Damit Sie neue Dinge für Ihre Arbeit lernen.
  • Damit Sie mit neuen Geräten und Computer-Programmen umgehen lernen.
  • Damit Sie eine bessere Arbeit bekommen.

Diese Hilfen gibt es für Arbeitgeber

Geld für Ihren Arbeitgeber

Illustration von vielen Geldscheinen Illustration von viel Geld
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Arbeit-Geber können Geld bekommen,

wenn sie etwas für schwer-behinderte Menschen tun.

 Zum Beispiel:

Illustration einer Firma Firma
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Wenn der Arbeit-Geber in der Firma umbaut,

damit schwer-behinderte Menschen

dort gut arbeiten können.

Vielleicht bezahlt das Amt dann:

  • Einen Fahr-Stuhl.
  • Oder eine Rampe
  • Oder den Umbau von einer Maschine.

Das Inklusions-Amt gibt auch Geld

für die Pflege und Reparatur der Sachen.

Illustration für Arbeitzeit Illustration Arbeitszeit
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Das Amt gibt vielleicht Geld dazu,

wenn Sie wegen Ihrer Behinderung

nur Teil-Zeit arbeiten können.

Teil-Zeit ist ein Fachbegriff bei der Arbeit.

Teil-Zeit bedeutet:

Sie arbeiten weniger als eine volle Stelle.

Das Amt hilft besonders,

wenn Sie wegen Ihrer Behinderung

nur Teil-Zeit arbeiten können,

aber mindestens 15 Stunden in der Woche.

 

Weitere Hilfen:

Illustration von vielen Geldscheinen Illustration von viel Geld
Foto: .

Das Amt bezahlt andere Hilfen,

wenn Sie dadurch Ihren Arbeits-Platz lange behalten.

Und dadurch auch mit Behinderung

gut dort arbeiten können.

 

Neue Hilfs-Mittel oder Zubehör:

Das Amt bezahlt neue Hilfs-Mittel oder Zubehör,

wenn die alten kaputt oder zu alt sind.

 

Geld für eine Arbeits-Assistenz:

Illustration zeigt einen Rollstuhlfahrer, der von einer Frau geschoben wird Illustration einer Assistenz am Rollstuhl
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Arbeits-Assistenz bedeutet:

Eine Person hilft Ihnen bei Ihrer Arbeit.

Zum Beispiel: Sie übt mit Ihnen eine neue Aufgabe.

Oder sie liest Ihnen Texte für die Arbeit vor,

wenn Sie nicht selbst lesen können.

Wichtig:

Das Amt bezahlt die Assistenz nur,

wenn es für Ihre Gesundheit wichtig ist.

Und wenn Sie Ihre Arbeit

sonst nicht machen können.

Die meiste Arbeit müssen Sie selbst machen.

Die Assistenz darf Ihnen dabei nur helfen.

 

Illustration eines Gesetzbuches
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Die Hilfen heißen begleitende Hilfe.

Mehr Informationen zu den einzelnen Hilfen stehen auch im Gesetz

Das Gesetz heißt:

Schwer-Behinderten-Ausgleichs-Abgabeverordnung.

Es steht dort in den Paragrafen: 17 bis 29.

Die Abkürzung dafür ist: §§ 17 bis 29 SchwbAV.

 

Hilfe bei der Arbeits-Suche und bei Problemen am Arbeits-Platz.

Behinderte Menschen können Hilfe bekommen,

wenn sie eine Arbeit suchen.

Dafür gibt es einen Dienst:

Der Dienst heißt: Integrations-Fach-Dienst.

Die Abkürzung dafür ist: IFD.

 Was macht der Integrations-Fach-Dienst?

 

Illustration zeigt zwei Menschen, die an einem Tisch sitzen Illustration Beratungssituation
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  • Beratung.
  • Unterstützung bei der Suche nach Arbeit.
  • Begleitung zu Vorstellungs-Gesprächen.
  • Unterstützung bei Problemen im Betrieb.

Diese Hilfe kostet nichts.

Illustration eines Gesetzbuches
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Mehr dazu steht im Gesetz:

Im Sozial-Gesetz-Buch 9.

In den Paragrafen: 192 und 193.

Die Abkürzung dafür ist: §§ 192, 193 SGB IX.

Mehr Informationen zum Inklusions-Amt

Illustration Info-Zeichen Illustration Info
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Mehr Informationen finden Sie auf unseren Seiten in schwerer Sprache.

Dazu können Sie auf diesen Link klicken Das Inklusionsamt .

 Dort finden Sie auch die Telefonnummern.

Wer hat diese Informationen erstellt?

Dieser Text in Leichter Sprache ist mit freundlicher Unterstützung des Zentrum Bayern Familie und Soziales entstanden.

ZBFS

Illustrationen:

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers