| Landesamt für Soziales | Menschen mit Behinderung

Familienentlastender Dienst (FED)

Eine Leistung der Eingliederungshilfe zur Unterstützung von Familien

Der familienentlastende Dienst (kurz FED) ist eine wohnortnahe, ambulante Unterstützung von Familien mit wesentlich körperlich oder geistig behinderten Familienmitgliedern in ihrem Haushalt. Durch den familienentlastenden Dienst wird einerseits dem Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht und andererseits zeitgleich, wie der Name schon sagt, seine Familie entlastet.

Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig, daher wird nach Antragstellung eine Einkommens- und Vermögensüberprüfung durchgeführt.

Zur Hilfe durch den familienentlastenden Dienst gehört ausschließlich die Sicherung der sozialen Teilhabe für den Menschen mit Behinderung, jedoch nicht seine pflegerische Betreuung im häuslichen Umfeld oder Hilfe im Haushalt. Bei Anerkennung eines Pflegegrades sind zuerst Leistungen der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI (Betreuungs- und Entlastungsleistungen) in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen des familienentlastenden Dienstes kann zum Beispiel mit dem von Behinderung betroffenen Familienmitglied ein Spaziergang unternommen oder der Besuch einer Freizeitveranstaltung begleitet werden.