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Antrag und Beratung in der Eingliederungshilfe
Um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Landesamt für Soziales stellen. Diesen Antrag kann natürlich auch ein von Ihnen Bevollmächtigter oder falls nötig ein gesetzlicher Vertreter für Sie stellen.
Um Ihnen die Antragstellung so leicht wie möglich zu machen, haben wir eine zentrale Anlaufstelle geschaffen: die Antrags- und Beratungsstelle. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Ihren Antrag. Weiter unten können Sie unter „Antrags- und Beratungsstelle“ mehr über diesen Service erfahren.
Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben prüfen wir diesen nach den Regelungen, die im SGB IX für die Eingliederungshilfe getroffen worden sind. Dabei kann es auch nötig sein, dass Antragsteller selbst, ihre Ehe- oder Lebenspartnern oder im Falle von Minderjährigen ihre Eltern Einsicht in ihr Einkommen und Vermögen gewähren. Das liegt daran, dass zur Eingliederungshilfe in der Regel ein Beitrag zu leisten ist, der sich nach Einkommen und Vermögen richtet.
Alles zum „Wie“ und „Wo“ der Antragsstellung finden Sie unter „Antrags- und Beratungsstelle“. Weitergehende Informationen rund um die Beratung und über die einzelnen Themen der Eingliederungshilfe, finden Sie auf der Seite „Beratung über die Leistungen der Eingliederungshilfe“. Die Formulare und Vordrucke zur Antragsstellung finden Sie im Downloadbereich der Eingliederungshilfe.
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