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Leistungen der Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderung oder die von einer Behinderung bedroht sind können im Rahmen der Eingliederungshilfe ganz unterschiedliche Leistungen erhalten. Entscheidend sind dabei der individuelle Bedarf sowie der Wunsch des Einzelnen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind sehr vielfältig. Bisher waren die Regelungen in verschiedenen Gesetzen zu finden, was sehr unübersichtlich war. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Regelungen nun in Teil 2 des SGB IX zusammengefasst.
Im Wesentlichen sind die Leistungen in vier Leistungsgruppen aufgeteilt:
Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff. SGB IX), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49ff, 111 SGB IX), Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 75 SGB IX) und Leistungen zur sozialen Teilhabe (§§ 76 ff SGB IX).
Hinter jedem dieser Begriffe stehen wiederum vielzählige Leistungen, von denen wir Ihnen die wichtigsten nachstehend kurz erläutern wollen.
Wir haben dabei eine Zusammenfassung der Leistungen nach dem Alter der Hilfesuchenden in einen Bereich für Kinder und Jugendliche einerseits und für Erwachsene andererseits getroffen.
Wenn Sie weitergehende Informationen oder Beratungen wünschen, werden Sie hier fündig.