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Das Bundesteilhabegesetz - BTHG
Das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung“, kurz: Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die Umsetzung der Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in nationales deutsches Recht. Vereinfacht gesagt fand mit dem BTHG ein Paradigmenwechsel vom Fürsorgegedanken des Leistungsrechts im SGB XII hin zu einem modernen Teilhaberecht nach dem SGB IX im Lichte der UN-BRK statt.
Zweck ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. So steht es im Artikel 1 UN-BRK. Zudem soll durch das Bundesteilhabegesetz der Grundgedanke der Inklusion in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen gestärkt und umgesetzt werden.
Aber, was hat sich konkret geändert und was ist neu?
Dafür stehen einige Stichworte.
- Am wichtigsten ist ganz gewiss die Abkehr von einer institutionsorientierten zu einer personenzentrierten Leistungserbringung, die den Menschen und die konkrete Hilfe für ihn in den Mittelpunkt rückt.
- Die Ausweitung der Rechte auf Beratung und Mitwirkung der Menschen mit Behinderung im Antragsverfahren sowie
- die Verbesserung der Koordination von Leistungen durch Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungsträger
sind weitere mit dem BTHG verbundene Neuerungen.
Als deutliche Veränderungen sind auch zu nennen:
- Reduzierung der Eigenbeteiligung durch Erhöhung der Freibeträge bei Einkommen und Vermögen bei der Fachleistung,
- die Ausweitung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch neue Leistungen (andere Leistungsanbieter, Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung) und
- die Entlastung der unterhaltsverpflichteten Angehörigen.
Grundsätzlich werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) von den existenzsichernden Leistungen nach SGB XII getrennt.
Außerdem soll der Stellwert der Bedarfsermittlung durch Orientierung am bio-psychosozialen Modell des ICF gestärkt werden - die Abkürzung ICF steht für „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“. Sie steht für eine ganzheitliche Bewertung der einzelnen Komponenten von Gesundheit. Kurz gesagt, das Konzept der ICF fragt danach, welche Auswirkungen ein Gesundheitsproblem im Leben einer Person hat und durch welche Faktoren es beeinflusst wird.