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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Fahrplan für die Praxis in 4 Phasen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind in ihren Betrieben zur Prävention verpflichtet. Das heißt, sie sollen mit Hilfe des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeitsunfähigkeit überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und den entsprechenden Arbeitsplatz erhalten. Das Inklusionsamt unterstützt die Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlich geforderten Maßnahmen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Beschäftigten und ihm Gleichgestellten möglichst dauerhaft fortzusetzen und einer Kündigung vorzubeugen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement