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Gesetzliche Änderungen bei Wertmarken für ÖPNV

Seit 1. Januar 2021 hat sich die Eigenbeteilung bei der Nutzung des ÖPNV erhöht.

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G oder Gl können unentgeltlich den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen, wobei grundsätzlich eine Eigenbeteiligung bestehen bleibt. Die Eigenbeteiligung erfolgt durch den Erwerb einer sogenannten Wertmarke. Diese Marken kosten seit dem 1. Januar 2021 jährlich 91 Euro oder halbjährlich 46 Euro.

Ohne Eigenbeteiligung erhalten die Wertmarke zur unentgeltlichen ÖPNV-Nutzung schwerbehinderte Menschen, die blind (Merkzeichen Bl) oder hilflos (Merkzeichen H) sind, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten oder sich auf die Bestandsschutzregelung nach Abs. 4 berufen können (§ 228 Abs. 4 Nr. 3 SGB IX).

Wer im Besitz einer solchen Wertmarke ist, muss im ÖPNV keinen gesonderten Fahrschein lösen, sondern zeigt bei der Fahrscheinkontrolle bzw. beim Einstieg seinen Schwerbehindertenausweis zusammen mit dem Beiblatt mit der Wertmarke vor.
Kostenfrei, und zwar auch ohne Wertmarke, ist die Beförderung einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen immer, wenn dieser mit dem Merkzeichen B die Berechtigung zur Mitnahme nachweisen kann.

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