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Der 3. März ist Welttag des Hörens
Im Saarland haben derzeit 590 Menschen in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Gl“ eingetragen
Mit relativ einfachen Mitteln wie etwa frühzeitigen Impfungen gegen Röteln und Meningitis sowie einer verbesserten Früherkennung und Versorgung könnten Millionen von Menschen vor Hörschäden bewahrt werden, betont die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Vorfeld des Welttages des Hörens an diesem 3. März. Der Aktionstag wird seit elf Jahren jeweils an diesem Datum begangen, organisiert von der WHO zusammen mit lokalen Kooperationspartnern. Ziel des Tages ist es, weltweit Menschen und natürlich auch Entscheidungsträger dazu anzuregen, sich aktiv um das Thema Gehör zu kümmern und Gehörverlust vorzubeugen. Auch möchte dieser Aktionstag auf soziale Isolation und eine geringere Lebensqualität als Folge des Gehörverlustes aufmerksam machen.
Der Hintergrund liegt auf der Hand: Etwa fünf Prozent der Weltbevölkerung, nämlich rund 466 Millionen Menschen, sind hochgradig hörgemindert und dadurch behindert. Dies betrifft allein ein Drittel der über 65-Jährigen. Das Saarland macht bei dieser Betrachtung keine Ausnahme – das verdeutlicht der Blick auf die Statistik beim Landesamt für Soziales (LAS).
So sind hier beispielsweise Ende Februar 590 Menschen verzeichnet, die aktuell in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Gl“ eingetragen haben. Das Zeichen steht für gehörlos. Gehörlos in diesem Sinne sind aber nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen wie schwer verständliche Lautsprache oder ein geringer Sprachschatz vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.
Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Merkzeichen es gibt und welche Nachteilsausgleiche damit verbunden sind.