Besuch aus dem BMAS für die EAA im Saarland
Am 16.07.2024 besuchte der Sonderbeauftragte Martin Weiland vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits zum zweiten Mal das Landesamt für Soziales, um sich mit Vertreterinnen und Vertreter der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber im Saarland (EAA) sowie dem Inklusionsamt, aber auch der Arbeitsverwaltung und Arbeitskammer des Saarlandes auszutauschen.
Herr Weiland informierte sich ausführlich über die Weiterentwicklung der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber seit der Einführung im Juni 2022. Die Beraterinnen der EAA, Frau Dier und Frau Gettmann, sowie der fachliche Leiter des Integrationsfachdienstes, Herr Berwanger, konnte viel Erfreuliches über die inzwischen gut abgestimmte und äußerst erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, den Jobcentern und den zugelassenen kommunalen Trägern im Saarland berichten. In intensiven Workshops waren seit dem ersten Besuch von Herrn Weiland im vergangenen Jahr, nicht nur Ansprechwege und –partner auf allen notwendigen Ebenen identifiziert und benannt worden, es wurden auch eigens Profilbögen entwickelte, mit deren Hilfe die EAA, potentielle Bewerberinnen und Bewerber mit interessierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusammen bringen kann.
Der Schlüssel zum Erfolg ist dabei die große Bereitschaft aller beteiligten Institutionen, die motivierten Mitarbeiterinnen der EAA als Unterstützerin der Arbeitgeber zu verstehen und diese Schnittstellenfunktion zum gegenseitigen Erfolg zu nutzen.
Wie gut diese Art der behörden- und systemübergreifenden Zusammenarbeit im Saarland funktioniert belegen der neue Ausbildungsplatz, die 13 neuen Arbeitsverhältnisse von Menschen mit einer Schwerbehinderung und die sieben mit Hilfe der EAA gesicherten Arbeitsverhältnisse, die alleine seit Januar 2024 bis Ende Mai 2024 zu verzeichnen sind.
Auch der Personenkreis der Menschen mit Behinderung mit multiplen, gravierenden Vermittlungshemmnissen, die vorwiegend bei den Jobcentern und zugelassenen kommunalen Trägern betreut werden, profitieren von den allseitigen Bemühungen. Alleine seit dem letzten Besuch von Herrn Weiland im Mai 2023 konnten über das saarländische Sonderförderprogramm des Inklusionsamts und der Agentur für Arbeit für diesen Personenkreis 30 Betroffene in sozialversicherungspflichtige Arbeit (und Ausbildung) gebracht werden.
Über dieses Förderprogramm und alle anderen Fördermöglichkeiten bei der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern, dem Inklusionsamt, aber auch der Rentenversicherung und den Unfallkassen wissen die Beraterinnen der EAA bestens Bescheid, so dass sie Arbeitgebenden zielgerichtet bei der Identifikation von passenden Angeboten, bis hin zur Antragstellung, beraten und begleiten können.
Die Beraterinnen der EAA, Frau Dier und Frau Gettmann, betonen dabei, dass die Betreuung durch die EAA nicht mit der Zustellung eines Förderbescheides oder dem Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags endet. Die EAA versteht ihren Auftrag viel nachhaltiger und steht daher Arbeitgebern auch gerne zu jedem späteren Zeitpunkt als Ansprechpartnerin zur Seite.
Dies ist umso wichtiger, da die Erfahrungen aller am Gespräch Beteiligten belegen, dass Arbeitgebenden mit einer rein finanziellen Unterstützung nicht wirklich geholfen ist. Arbeitgeber wünschen sich vielmehr darüber hinaus, zuverlässige und kompetente Ansprechpartner, falls im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses neue Probleme auftreten. Dieser nachhaltige Service ist für die EAA selbstverständlich und die kurzen Wege zu den Unterstützungsangeboten des Integrationsfachdienstes und seinen Jobcoaches, dem Technischen Berater des Inklusionsamts, aber auch den Mitarbeitenden des Inklusionsamts für Beschäftigungssicherungszuschüsse machen es leicht, diese Erwartung zu erfüllen.