Coronaregeln im Landesamt für Soziales: Update
Besuch weiterhin nur mit Maske (Medizinischem Mundschutz) gestattet
Liebe Besucherinnen und Besucher,
das Landesamt darf weiterhin nur mit medizinischem Mundschutz (mindestens OP-Maske oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards (ohne Ausatemventil)) betreten werden.
Im direkten Kontakt mit Ihnen, insbesondere während der Beratungsgespräche, müssen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes einen entsprechenden medizinischen Mundschutz tragen. Dies geschieht zum gegenseitigen Schutz.
Die üblichen Abstands- und Hygieneregeln (insb. Handdesinfektion) sind weiterhin einzuhalten.
Besuchern mit Erkältungs- und sonst typischen Grippe- oder Covid-19-Symtomen kann kein Zutritt zum Landesamt für Soziales gewährt werden.
Die Regelung gilt für alle Besucherinnen und Besucher ab Vollendung des 6. Lebensjahrs. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht ist mittels ärztlichen Attests nachzuweisen.
Unsere Öffnungs- und Telefonservicezeiten haben wir hier für Sie aufgelistet:
Öffnungszeiten des Landesamtes für Soziales
Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier:
Unsere Online-Antragsmöglichkeiten im Bereich der Schwerbehindertenfeststellung, der Eingliederungshilfe und des Elterngeldes stehen Ihnen auch weiterhin rund um die Uhr zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr LAS-Team