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Stiftung Anerkennung und Hilfe - Anmeldungen noch bis Ende Juni möglich

Betroffene können sich noch bis zum 30.06.2021 bei der Anlaufstelle im Landesamt für Soziales melden.

Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. zwischen 1949 und 1990 in der DDR in stationären psychiatrischen Einrichtungen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben können von der Stiftung Anerkennnung und Hilfe eine finanzielle Entschädigung erhalten.

Dazu hat im Saarland am 1. April 2017 die Anlaufstelle Anerkennung und Hilfe im Landesamt für Soziales ihre Arbeit aufgenommen.

Betroffene, deren Angehörige oder Betreuer können sich bis zum Meldeschluss am 30.06.2021 an die Anlauf- und Beratungsstelle wenden.

Wesentliches Ziel der Stiftung ist die Anerkennung des Leides und Unrechts, das die Betroffenen in der damaligen Zeit in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie erfahren haben und die Unterstützung der Betroffenen bei der Bewältigung bzw. Milderung heute noch bestehender Folgewirkungen.

Damit soll ein Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen und zur Befriedung geleistet werden. Ferner soll berücksichtigt werden, dass Ansprüche Betroffener gegen die am Unrecht beteiligten Institutionen oder Personen heute nur schwer oder gar nicht mehr durchsetzbar sind.

Einen Einblick über die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle zeigt Ihnen dieses Video aus Brandenburg http://www.youtube.com/watch?v=isLyN55mZWI

Den Ablauf eines Beratungsgesprächs haben die Kolleginnen und Kollegen der Anlauf- und Beratungsstelle in Berlin für Sie dargestellt https://www.youtube.com/watch?v=2TkTBOcwdEQ

Informationen in Gebärdensprache finden Sie http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Gebaerdensprache/dgs-videos-tabelle-details.html

Weitere Informationen und die Kontaktdaten zur Anlauf- und Beratungsstelle im Landesamt für Soziales finden Sie Stiftung "Anerkennung und Hilfe" im Saarland