Absage der Zentralprüfung in Generalistik
Die letzte Teilprüfung der Zentralprüfung in der generalistischen Pflegeausbildung am 05.07.2024 musste kurzfristig durch das Landesprüfungsamt abgesagt werden. Grund hierfür war die Behandlung der Prüfungsfälle durch ein Mitglied der AG Prüfungsfragen im Rahmen seines Vorbereitungsunterrichts. Inzwischen steht fest, dass alle Teilprüfungen wiederholt werden müssen.
Am gestrigen Nachmittag (04.07.2024) wurde das Landesprüfungsamt, welches im Landesamt für Soziales angesiedelt ist, darüber informiert, dass im Vorfeld der aktuell laufenden staatlichen, dreitägigen schriftlichen Zentralprüfung in der generalistischen Pflegeausbildung prüfungsrelevante Unterlagen durch ein Mitglied der AG Prüfungsfragen, das Lehrkraft an einer Pflegeschule ist, zu Übungszwecken an die Auszubildenden einer der vierzehn Pflegeschulen des Saarlandes im Rahmen des vorbereitenden Unterrichts ausgegeben wurden.
Eine erste, sofort eingeleitete Prüfung der Sachlage ergab, dass auch die für den Folgetag vorgesehenen Prüfungsfragen hiervon betroffen waren. Aus diesem Grund sah sich das zuständige Landesprüfungsamt gezwungen, den für den 05.07.2024 vorgesehenen Teil der schriftlichen Zentralprüfung abzusagen.
Das Landesprüfungsamt hat in der Folge zudem geprüft, ob die Fälle der bereits am 3. und 4. Juli absolvierten schriftlichen Prüfungsteile ebenfalls im Vorfeld im Rahmen des Unterrichts behandelt wurden bzw. anderweitig bekannt gemacht wurden. Im Laufe des heutigen Vormittags verdichteten sich letztlich die Hinweise darauf, dass auch die Prüfszenarien der beiden bereits absolvierten Prüfungsteile im Vorfeld einigen Prüflingen bekannt gewesen sein könnten.
Um eine ordnungsgemäße, rechtssichere und faire Prüfung für alle Prüflinge gewährleisten zu können, muss aus diesem Grund bedauerlicherweise die gesamte schriftliche Zentralprüfung wiederholt werden.
In einer heutigen Videoschalte des Landesprüfungsamtes und der Fachaufsicht im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit mit allen Pflegeschulen wurden daher heute Vormittag die Hintergründe der Prüfungsabsage erläutert und gemeinsam die notwendigen Nachholtermine für die Prüfung abgestimmt.
Es wurde dabei vereinbart, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ladungsfrist von zwei Wochen, den Auszubildenden vom 23. bis 25. Juli 2024 eine schnellstmögliche Wiederholung zu eröffnen.
Vor dem Hintergrund, dass die Prüflinge den Abbruch bzw. die Wiederholung der schriftlichen Prüfungen nicht verschuldet haben, wird es zudem, zur Vermeidung von Härtefällen, einen Ersatz- bzw. Nachholtermin vom 27. bis 29. August 2024 geben. In begründeten Einzelfällen, z.B. wegen einer bereits gebuchten und nicht mehr stornierbaren Urlaubsreise, wird den Prüflingen damit die Möglichkeit eröffnet, von der Prüfung zurückzutreten und die schriftliche Prüfung im August zu absolvieren.
Der Direktor des Landesamtes für Soziales, Stefan Funck, erklärt die Notwendigkeit der kurzfristigen Absage: „Uns ist bewusst, dass die Absage des Prüfungstermins für die Prüflinge eine zusätzliche Belastung bedeutet. Die Entscheidung für die Absage ist uns entsprechend nicht leichtgefallen. Jedoch sahen wir unter diesen Umständen keine Möglichkeit mehr, eine ordnungsgemäße und faire Prüfung mit gleichen Bedingungen für alle Teilnehmer zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, die Prüfungen so schnell wie möglich nachzuholen, um die weiteren Prüfungsteile, die praktische Prüfung und die mündliche Prüfung nicht zu unnötig zu verzögern, damit die Prüflinge Ihre Ausbildungen planmäßig beenden können.“