Thema: Wahlen
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Internetseiten gemäß § 12b SBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Landeswahlleiterin bzw. das Statistische Amt ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Regelungen des SBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.saarland.de/landeswahlleiterin

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unser Bestreben ist es, unsere Informationen einem möglichst großen Personenkreis zugänglich zu machen.
Wir versuchen den teils sehr unterschiedlichen Bedürfnissen vieler Menschen Rechnung zu tragen.

Unser Ziel, das Internetangebot weitgehend barrierefrei zu gestalten, ist bei unserem spezialisierten Angebot leider schwierig zu erreichen. Dabei lässt sich leider nicht ausschließen, dass einige Nutzerinnen und Nutzer immer noch Barrieren vorfinden. Im Sinne eines Qualitätsprozesses bemühen wir uns, unser Angebot zu verbessern, damit wir nach und nach immer mehr Barrieren aus dem Weg räumen können.

Diese Internetseiten sind mit der EU-Richtlinie 2016/2102 bzw. mit den Vorschriften des SBGG wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Vorschriften des SBGG

Die unter der Rubrik Wahlinformationen und Downloads angebotenen PDF-Dateien sind wegen ihrer technischen Eigenart als ausfüllbare Dokumente für Wahlvorschlagsberechtigte leider nicht vollständig barrierefrei realisierbar.
Alternativ können Sie ausgedruckte Exemplare über das bei Ihrer Gemeinde ansässige Wahlamt beziehen.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://buergerdienste-saar.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.06.2020 erstellt und am 18.06.2020 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin

Mainzer Straße 136
66121 Saarbrücken

Sachgebiet A 1 • Öffentlichkeitsarbeit, Bibliothek, Veröffentlichungen

Virchowstraße 7
66119 Saarbrücken

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann nach § 17 SBGG ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung erhalten Sie unter der Funktionsadresse inklusion@soziales.saarland.de

Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 bzw. § 12e SBGG periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
Die Aufgaben der Überwachungsstelle umfasst, die öffentlichen Stellen anlässlich der Prüfergebnisse zu beraten und als sachverständige Stelle die Schlichtungsstelle im Rahmen des § 16 SBGG zu unterstützen.

2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, die Funktion einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/bundeslaender/saarland/