Thema: Wahlen

Landeswahlleiterin

Hier finden Sie weitere Informationen zu Aufgaben der Landeswahlleiterin

Kontaktinformationen finden Sie hier

Die Landeswahlleiterin ist als unabhängiges Wahlorgan für die gesetzmäßige Vorbereitung und Durchführung der Europawahl und der Bundestagswahl im Saarland sowie der Landtagswahl und von Volksbegehren und Volksentscheiden verantwortlich. Bei Kommunalwahlen hat sie die Aufgabe, deren gesetzmäßige Vorbereitung und Durchführung zu überwachen und zu überprüfen.

Die Landeswahlleiterin und ihr Stellvertreter wurden von der Landesregierung auf unbestimmte Zeit ernannt.

Zu den Aufgaben der Landeswahlleiterin gehören unter anderem:

  • Bildung und Vorsitz des Landeswahlausschusses, 
  • Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, 
  • Entgegennahme, Vorprüfung und Mängelbeseitigungsverfahren von Wahlvorschlägen,
  • Bekanntmachung der vom Landeswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge,
  • Auskunft und Information der Wahlorgane, Wahlvorschlagsträger und Wahlberechtigten,
  • Prüfung der ermittelten Wahlergebnisse und Zusammenstellung eines vorläufigen Gesamtwahlergebnisses für das Saarland,
  • Bekanntmachung des vom Landeswahlausschuss ermittelten und festgestellten endgültigen Gesamtwahlergebnisses für das Saarland,
  • Benachrichtigung der Gewählten bei der Landtagswahl (bei der Bundestagswahl nur der saarländischen Landeslistenbewerber),
  • Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahl,
  • Berufung von Mandatsnachfolgern bei der Landtagswahl (bei der Bundestagswahl nur der saarländischen Landeslistenbewerber).