Thema: Wahlen

Bundeswahlleiterin

Hier finden Sie weitere Informationen zu Aufgaben der Bundeswahlleiterin

Ausführlichere Informationen finden Sie direkt bei der Bundeswahlleiterin

Die Wahl zum Deutschen Bundestag erfolgt nach einem bestimmten Verfahren, das im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung geregelt ist. Es beinhaltet die Wahlvorbereitung zur Wahlhandlung, die Feststellung des Wahlergebnisses bis hin zum Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag.
Das gesamte Verfahren vollzieht sich unter Aufsicht und Leitung der im Bundeswahlgesetz vorgeschriebenen Wahlorgane.

Mit der Vorbereitung und Durchführung von Bundestagswahlen beauftragte Wahlorgane sind:

  • die Bundeswahlleiterin und der Bundeswahlausschuss für das gesamte Wahlgebiet;
  • die Landeswahlleitungen und ein Landeswahlausschuss für jedes Land;
  • die Kreiswahlleitungen und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis;
  • die Wahlvorsteherinnen bzw. Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk und
  • mindestens eine Wahlvorsteherin bzw. ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlkreis zur Feststellung des Briefwahlergebnisses.

Der Bundeswahlleiterin obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Überwachung der ordnungsgemäßen organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  • Bildung des Bundeswahlausschusses und Vorsitz in diesem
  • Entgegennahme und Vorprüfung von Beteiligungsanzeigen
  • Feststellungen des Bundeswahlausschusses und Bekanntgabe dessen Entscheidungen
  • Überwachung der Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen mit Beschwerderecht beim Landeswahlausschuss
  • Entgegennahme und Prüfung der Beschwerden gegen die Entscheidung der Landeswahlausschüsse
  • Erfassung und Abgleich der eingetragenen wahlberechtigten Deutschen im Ausland
  • Überprüfung der Wahlbewerberinnen und -bewerber auf unzulässige Doppelkandidaturen
  • Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet
  • Vorbereitung der abschließenden Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Landeslistenwahl durch den Bundeswahlausschuss
  • Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet
  • Überprüfung der Wahl auf ihre Ordnungsmäßigkeit
  • Führung der Unterlagensammlung politischer Parteien und Vereinigungen