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1. Vorgeschichte

Mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa wurde Deutschland in vier Besatzungszonen eingeteilt, die von den Oberbefehlshabern der vier Siegermächte in eigener Verantwortung regiert wurden. Frankreich, das zunächst nicht als Besatzungsmacht vorgesehen war, erhielt auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 ebenfalls ein Gebiet zugesprochen, das aus der britischen und US-amerikanischen Zone abgetrennt worden war. Die französische Besatzungszone umfasste in ihrem nördlichen Teil den Süden der alten preußischen Rheinprovinz mit dem Saarland, die linksrheinischen Gebieten von Nassau und Rheinhessen, die Rheinpfalz sowie im Süden Württemberg-Hohenzollern, Südbaden sowie den Landkreis Lindau. Vor dem Hintergrund des beginnenden Kalten Krieges zwischen den westlichen Demokratien und der kommunistischen Sowjetunion schlossen sich zunächst die britische und US-amerikanische Besatzungszone 1947 zur Bizone und ein Jahr später durch Aufnahme der französischen Zone zur Trizone zusammen, aus der sich zum Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland entwickelte.

Von dieser Entwicklung ausgenommen war das Land an der Saar, das schon 1946 aus der französischen Zone herausgelöst worden war und in der Folge einem französischen Hohen Kommissar unterstellt wurde. Bereits im Herbst 1946 erfolgte die Errichtung einer Zollgrenze zum restlichen Deutschland und eine immer stärkere Bindung an Frankreich, was schließlich 1947 auch durch eine neue Verfassung des Saarlandes als Staatsziel verankert wurde. Der von einer Kommission ausgearbeitete Verfassungsentwurf wurde vom frisch gewählten ersten Landtag am 8. November 1947 angenommen, sodass sie acht Tage vor Weihnachten 1947 in Kraft treten konnte.

Titelblatt der Saarländischen Verfassung vom 15. Dezember 1947. Titelblatt der Saarländischen Verfassung vom 15. Dezember 1947.
Titelblatt der Saarländischen Verfassung vom 15. Dezember 1947. (CC 0) Foto: Wikimedia

Neben dem wirtschaftlichen Anschluss an die Französische Republik sah die erste saarländische Verfassung eine außen- und verteidigungspolitische Vertretung des Saarlandes durch Frankreich und einen Hohen Kommissar vor, der als Vertreter der französischen Regierung an der Saar mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet war. Gegenüber dem übrigen Deutschland sollte das Saarland laut Präambel eine „politische Unabhängigkeit“ wahren. Der Kalte Krieg und die damit einhergehende Aufteilung Europas in einen sowjetischen bzw. westlichen Einflussbereich ließen die Chancen auf den Abschluss eines Friedensvertrages und der Verwirklichung einer deutschen Einheit gegen Null sinken. Der ungeklärte Status des Saarlandes drohte die beginnende westeuropäische Integration zwar nicht direkt ins Stocken zu bringen, doch er war einer nachhaltigen freundschaftlichen Annäherung von Frankreich und (West-)Deutschland sicher alles andere als förderlich. Aus diesem Grund arbeitete 1952/53 der niederländische Politiker Marinus van der Goes van Naters (1900–2005) im Auftrag des Europarates ein Konzept zur Europäisierung des Saarlandes aus. (Rede van Naters zum Download)

Der Naters-Plan traf auf Regierungsebene auf Zustimmung und wurde schließlich in leicht modifizierter Form als Saarstatut zur Grundlage der weiteren Ereignisse. Das Land an der Saar sollte – unter Beibehaltung einer engen wirtschaftlichen Anbindung an Frankreich – innenpolitisch weitestgehend autonom und außenpolitisch einem Kommissar der 1954 ins Leben gerufenen Westeuropäischen Union (WEU) unterstellt werden. Dieses „Europäische Statut für das Saarland“ sollte temporär befristet bis zum Abschluss eines Friedensvertrages zwischen den ehemaligen Kriegsgegnern gelten, sofern ihm die wahlberechtigte Bevölkerung des Saarlandes im Rahmen einer Volksbefragung mehrheitlich zustimmte. Kritik an der geplanten Europäisierung wurde insbesondere in (West-)Deutschland öffentlich geäußert, auch mit Blick auf die deutschen Ostgebiete jenseits des Eisernen Vorhangs. Das Saarland durfte aus bundesrepublikanischer Sicht nicht zum Präzedenzfall für den Osten werden.

 

Korrespondenz zwischen Van Naters und Ministerpräsidenten Hoffmann vom Sommer 1954 hier zum Download.

 


Die Volksbefragung sollte am ersten Jahrestag der Gründung der WEU am 23. Oktober 1955 stattfinden. Nach dem 13. Januar 1935 war die Bevölkerung an der Saar damit zum zweiten Mal innerhalb von nur zwei Jahrzehnten dazu aufgerufen, aktiv über ihre Zukunft zu entscheiden – ein in der internationalen Politik bis dato singulärer Vorgang.

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