| Landesarchiv
| Archive
Neufassung von Benutzerordnung und Besonderem Gebührenverzeichnis für das Saarländische Landesarchiv
Für die Nutzung von Archivgut im Saarländischen Landesarchiv sind Ende 2024 eine neue Benutzungsordnung und neues Gebührenverzeichnis in Kraft getreten.
Hierdurch werden zentrale Bereiche insbesondere der Archivnutzung von bürokratischen Hürden befreit und zukunftsfähig sowie serviceorientiert aufgestellt.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie auf einen Blick zusammengestellt:
- Die Nutzung von Archivgut im Lesesaal ist nunmehr unabhängig vom Nutzungszweck gebührenfrei.
- Die Nutzung des Selbstbedienungsscanners im Lesesaal ist gebührenfrei.
- Selbstständiges Fotografieren: Ab sofort können Sie direkt an Ihrem Arbeitsplatz im Lesesaal mit einem eigenen Gerät (z.B. Smartphone) Aufnahmen von Archivgut anfertigten. Diese Aufnahmen sind gebührenfrei. Einschränkungen können im Einzelfall aufgrund fachlicher Erwägungen ausgesprochen werden, etwa aus rechtlichen Gründen oder aus Gründen der Bestandserhaltung.
- Die Veröffentlichung von Archivgut, das keinem urheberrechtlichem Schutz oder sonstigen rechtlichen Einschränkungen (etwa Schutz- und Sperrfristen nach § 11 SArchG) mehr unterliegt, kann ab sofort ohne vorherige Erlaubnis des Landesarchivs erfolgen. Allerdings freuen wir uns weiterhin über eine kurze Mitteilung zur Veröffentlichung und die Abgabe eines Belegexemplars für unsere Dienstbibliothek.
- Angemessene Zitation: Wird Archivgut oder sein Inhalt veröffentlicht, ist eine angemessene Zitation unter Angabe von Bestand, Signatur sowie Seitenzahl sicherzustellen.
- Die Gebühren für Reproduktionen, die im Nutzerauftrag durch Beschäftigte des Landesarchivs angefertigt werden, wurden (in weiten Teilen erstmals seit 2002!) angepasst.