Zugangsvoraussetzungen
Vor Aufnahme des Studiums muss ein Ausbildungsverhältnis als Inspektoranwärterin oder –anwärter beim Saarland, beim Regionalverband Saarbrücken, bei einem Landkreis oder bei einer Stadt oder Gemeinde, oder aber als Kommissaranwärterin oder -anwärter beim Land begründet werden.
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