| Fachhochschule für Verwaltung

Organe

Zentrale Organe der Fachhochschule sind

der Rektor
das Konzil.


Organe der Fachbereiche sind

der Fachbereichsleiter
der Fachbereichsrat.


Die maßgeblichen Vorschriften über die Organe der Fachhochschule für Verwaltung finden sich im Zweiten Abschnitt, §§ 5 bis 12 a des Gesetzes über die Fachhochschule für Verwaltung.

Der Rektor ist Leiter der Fachhochschule, Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Beschäftigten, Vorgesetzter der Studierenden während des fachwissenschaftlichen Studiums, Beauftragter für den Haushalt und Vorsitzender im Konzil.
Er führt die Geschäfte der Fachhochschule, überwacht den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung, stimmt die Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen ab und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrbetriebes sowie den wirtschaftlichen Einsatz der Sachmittel und Verwaltungseinrichtungen. Er vertritt die Fachhochschule nach außen und gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Der Rektor wird nach Anhörung des Konzils aus dem Kreis der Dozenten vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bestellt.

Das Konzil berät und unterstützt den Rektor bei der Leitung der Fachhochschule. Es ist zu hören vor der Errichtung oder Aufhebung von Fachbereichen, vor der Bestellung des Rektors, der Fachbereichsleiter und der Stellvertreter, vor Erstellung des Voranschlages zum Haushaltsplan sowie bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Fachhochschule oder mehrere Fachbereiche. Das Konzil nimmt den Jahresbericht des Rektors entgegen.
Dem Konzil gehören der Rektor als Vorsitzender, die Fachbereichsleiter, ein Vertreter der Gemeinden, ein Vertreter der Gemeindeverbände sowie je Fachbereich ein Vertreter des zuständigen Ministeriums, zwei Vertreter der Lehrkräfte und zwei Vertreter der Studierenden an.

Die Fachbereiche erfüllen für ihre Fachrichtung die Aufgaben der Fachhochschule. Insbesondere stellen sie die Studienpläne und die Pläne über die Unterrichtsveranstaltungen auf und sind verantwortlich für deren ordnungsgemäße Durchführung. Zur Zeit gibt es an der Fachhochschule den Fachbereich Allgemeiner Verwaltungsdienst und den Fachbereich Polizeivollzugsdienst.

Der Fachbereichsleiter leitet und vertritt den Fachbereich. Er wird aus dem Kreis der Dozenten des Fachbereichs auf Vorschlag der Fachbereichsrates nach Anhörung des Konzils vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bestellt.

Der Fachbereichsrat berät und unterstützt den Fachbereichsleiter bei der Leitung des Fachbereiches sowie bei der Erfüllung der bereits genannten besonderen Aufgaben der Fachbereiche.

Die Zusammensetzung der Fachbereichsräte der Fachbereiche ist unterschiedlich.
Dem Fachbereichsrat Allgemeiner Verwaltungsdienst gehören der Fachbereichsleiter als Vorsitzender, der Stellvertreter, ein Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport, je zwei Vertreter der Lehrkräfte und der Studierenden des Fachbereiches, zwei Vertreter der Gemeinden und ein Vertreter der Gemeindeverbände an.

Dem Fachbereichsrat Polizeivollzugsdienst gehören der Fachbereichsleiter als Vorsitzender, der Stellvertreter, ein vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bestellter Vertreter, je zwei Vertreter der Dozenten und der Studierenden des Fachbereiches sowie ein vom zuständigen Ministerium bestellter Vertreter an.