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Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes
Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes.
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Vor Aufnahme des Studiums muss ein Ausbildungsverhältnis als Inspektoranwärterin oder –anwärter beim Saarland, beim Regionalverband Saarbrücken, bei einem Landkreis oder bei einer Stadt oder Gemeinde, oder aber als Kommissaranwärterin oder -anwärter beim Land begründet werden.
Bei der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes ist das Saarländische Prüfungsamt für den gehobenen und mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände eingerichtet.
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