| Finanzgericht des Saarlandes | Gerichte und Staatsanwaltschaft

Porträt des Hauses

Das Finanzgericht des Saarlandes ist eines von insgesamt 18 Finanzgerichten in Deutschland, die als Obergerichte in den 16 Bundesländern die Rechtmäßigkeit von Bescheiden in Steuerangelegenheiten prüfen. Das sind neben den Bescheiden der Finanzämter (z.B. Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuerbescheid) auch Bescheide der Familienkassen in Kindergeldangelegenheiten oder der Hauptzollämter in Zollsachen. Nicht zum Aufgabenspektrum der Finanzgerichte gehört das Steuerstrafverfahren. Das finanzgerichtliche Verfahren ist zweiinstanzlich; das bedeutet, dass die Finanzgerichte der Länder die einzige Tatsacheninstanz sind. Revisionsinstanz ist der  Bundesfinanzhof (BFH) in München. Bei den Finanzgerichten der Länder besteht (anders als beim BFH) kein Vertretungszwang durch einen Prozessbevollmächtigten (etwa Rechtsanwalt oder Steuerberater). Kläger können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein.

Beim Finanzgericht des Saarlandes sind drei Senate gebildet, die zum Teil ausschließliche Spezialzuständigkeiten (wie etwa Zollsachen oder Kindergeldsachen) haben. Über die Besetzung der Senate und die Zuständigkeiten informiert Sie der Geschäftsverteilungsplan, der für jedes Geschäftsjahr im Voraus zu erstellen ist.

Ziel ist es, den Rechtsuchenden effektiven Rechtsschutz – sei es im Wege des Eilrechtsschutzes oder in Klageverfahren –zu gewähren. Nicht immer kommt es hierbei zu einer streitigen Entscheidung – manchmal führt ein Rechtsgespräch zu einer Verständigung zwischen den Beteiligten. Informationen zu Klageverfahren und Eilverfahren (Antragsverfahren), aber auch zu Prozesskostenhilfe, finden Sie auf der Homepage. Sollten Sie darüber hinaus allgemeine Fragen zum Verfahren haben, können Sie sich damit gern an uns wenden (siehe Kontakt). Bitte beachten Sie, dass über die Homepage (Kontaktformular) oder per E-Mail keine Klagen erhoben und keine Anträge gestellt werden können. Näheres zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht finden Sie unter der Rubrik „elektronischer Rechtsverkehr“.