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Geschichte des Finanzgerichts des Saarlandes

Die Errichtung von Finanzgerichten in den Ländern begann erst mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches und hat mehrere Jahrzehnte in Anspruch genommen. Im Saarland wurde das Finanzgericht durch Art. 2 der Rechtsanordnung über die Wiedereinführung des Berufungsverfahrens auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrssteuern im Saarland vom 30. Mai 1947 institutionell errichtet. Mit dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes vom 15.05.1951 konnte das Finanzgericht indes erst mit der Rechtsprechung beginnen. Regierungsdirektor Friedrich Gries wurde im März 1948 zum ersten Finanzgerichtspräsidenten ernannt.

Als Rechtsmittelbeschwerdeinstanz und oberster Gerichtshof - das Saarland stand unter französischer Militärregierung - sah Art 3 anstelle des früheren Reichsfinanzhofs einen Steuersenat beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vor. Die sachliche Zuständigkeit des Finanzgerichts wurde nach der wirtschaftlichen Rückgliederung des Saarlandes (06.07.1959) auf Zoll- und Verbrauchssteuern ausgedehnt.