| Arbeitsgerichtsbarkeit im Saarland | Gerichte und Staatsanwaltschaft

Wegweiser

Rechtsantragstelle und deren Öffnungszeiten

Die Rechtspfleger/innen der Rechtsantragstelle nehmen Anträge und Erklärungen in gerichtlichen Angelegenheiten entgegen und helfen bei der Formulierung. Eine Rechtsberatung findet jedoch nicht statt.

Bitte bringen Sie die notwendigen Unterlagen möglichst in Kopie mit  (z.B. Arbeitsvertrag, Kündigung, Lohnabrechnung, etc.).

Beratungshilfescheine können nicht erteilt werden. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Antragstellers.

Zimmer 0.03 (Erdgeschoss)

Aktueller Hinweis (Pandemie)

Versuchen Sie bitte zunächst, Ihr Anliegen telefonisch oder schriftlich zu klären.

Öffnungszeiten: Zum Besuch der Rechtsantragstelle (Klageerhebung & sonstige Erklärungen) vereinbaren Sie bitte derzeit, vorab telefonisch, einen Termin (Tel. 0681/501-5132, 8:30 Uhr - 12:00 Uhr).

Es wird empfohlen, vor Besuch der Rechtsantragstelle einen Test auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchzuführen.

Öffnungs- und Servicezeiten

Servicezeiten:

Montag bis Freitag                                von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag, Dienstag und Donnerstag       von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Der Zugang zu den öffentlichen Verhandlungen ist in jedem Fall - auch außerhalb der Servicezeiten - gewährleistet.

Gebäudeinformation und Sicherheitskontrollen

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude kann über den Haupteingang nicht stufenlos betreten werden. Am Hintereingang verfügt das Gebäude jedoch über einen behindertengerechten barrierefreien Eingang (Fahrstuhl).  

Um einen möglichst zügigen Zugang zum Gebäude zu gewährleisten, wird empfohlen, den Besuch vorab kurz telefonisch unter 0681/501 – 3614 (Zentrale) anzukündigen.

Briefkasten/Nachtbriefkasten

Der Briefkasten/Nachtbriefkasten der Arbeitsgerichtsbarkeit befindet sich neben dem Haupteingang des Landgerichts, Franz-Josef-Röder-Straße 15.

Sicherheitskontrollen

Bitte beachten Sie, dass im Gerichtsgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen zu rechnen ist. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.