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Hinweise für Parteien/ Parteienvertreter im Hinblick auf die Verbreitung des CoronavirusSARS-CoV-2

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

zu Ihrem Schutz und zum Schutz aller Verfahrensbeteiligten im Hinblick auf die Verbreitung des Corona Virus (SARS-CoV-2) weist der bzw. die Kammervorsitzende auf folgendes hin:

  • Um die Sicherheit im Gerichtsgebäude weiter zu erhöhen, wird empfohlen, vor Wahrnehmung eines Termins einen Test auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchzuführen.
  • Die Sitzungssäle sind so eingerichtet, dass ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann. Problematisch ist aus Platzgründen allenfalls die Einhaltung des Sicherheitsabstandes zwischen der Partei und der sie im Prozess vertretenden Person.
  • Innerhalb des Gerichtsgebäudes ist der Aufenthalt nur mit einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung möglich. Zulässig sind einfache OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standard.
  • Soweit derzeit auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens von Parteien verzichtet wird, wird gebeten, eine telefonische Erreichbarkeit der Parteien während des Termins sicherzustellen.
  • Hygienemaßnahmen werden im Rahmen des Möglichen beachtet. Bitte achten Sie auf den nötigen Abstand zu anderen Personen im Gerichtsgebäude und halten Sie sich bitte nur so lange dort auf, wie es zur Wahrnehmen Ihres Termins erforderlich ist.
  • Im Übrigen gelten die für die Zeit der Coronavirus Pandemie zwingend zu beachtenden Vorschriften.