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Amtsgericht Völklingen
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Völklingen
Aktuell geänderte Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: | von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: |
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Die Teilnahme an Sitzungen ist auch außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit möglich!
Aktueller Hinweis:
Wegen der Covid-19-Pandemie ist der Geschäftsbetrieb des Amtsgerichts Völklingen bis auf Weiteres eingeschränkt.
Eilfälle werden jedoch beabeitet, anberaumte Termine und Verhandlungen finden statt.
Soweit Sie nicht vom Gericht geladen wurden, bitten wir Sie, von persönlichen Besuchen abzusehen und stattdessen telefonisch Kontakt mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzunehmen.
Ist ein persönlicher Besuch unbedingt erforderlich, bitten wir um vorherige telefonische Terminabsprache.
Zum Schutze aller Mitmenschen gelten derzeit im Gebäude des Amtsgerichts Völklingen folgende Bestimmungen:
1. Die allgemein gültigen Schutzmaßnahmen sind zwingend einzuhalten!
2. Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände mit dem in der Schleuse befindlichen Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
3. Die vorgegebenen Abstände von 1,5 Metern sind im Schleusenbereich und möglichst während Ihres gesamten Aufenthaltes im Amtsgerichtsgebäude einzuhalten.
4. Im Amtsgerichtsgebäude besteht für Sie die Pflicht, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Bringen Sie einen solchen daher bitte mit.
Im Gerichtssaal selbst entscheidet die zuständige Richterin bzw. der zuständige Richter, ob die Maskenpflicht auch während der Verhandlung gilt.
Die Stellung von Anträgen ist bis auf Eilfälle, terminkritische und wichtige Angelegenheiten nur noch schriftlich möglich!
Bei einer erforderlichen persönlichen Antragstellung bitten wir Sie um vorherige telefonische Kontaktaufnahme, um einen Termin mit Ihnen abzustimmen.
Beratungshilfeanträge können ausschließlich schriftlich gestellt werden!
Anträge für Beratungshilfe finden Sie unter diesem Link .