Kontaktformular

Das Kontaktformular kann nur dazu genutzt werden, nicht förmliche Mitteilungen oder allgemeine Anfragen an das Gericht zu senden.

In anhängigen Verfahren ist die Übermittlung von Anträgen oder Erklärungen der Parteien sowie von Schriftsätzen und deren Anlagen über dieses Kontaktformular nicht zulässig.

Es ist unbedingt erforderlich, in der Nachricht eine Anschrift zu hinterlassen oder im Kontaktformular das Feld "Ihre E-Mail-Adresse" zu befüllen, da die Nachricht ansonsten nicht beantwortet werden kann.