| Amtsgericht Ottweiler
| Gerichte und Staatsanwaltschaft
Strukturreform der Amtsgerichte
Im Zuge der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Strukturreform der Amtsgerichte hat sich in Teilbereichen auch die Zuständigkeit des Amtsgerichts Ottweiler geändert.
- Für die Allgemeine Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten des Amtsgerichtsbezirks Ottweiler ist nun das Amtsgericht St. Wendel zuständig.
- Für die Straf-, Jugend- und Bußgeldrichtersachen des Amtsgerichtsbezirks St. Wendel ist nun das Amtsgericht Ottweiler zuständig.
- Zuständig für alle Streitigkeiten auf dem Gebiet des Urheberrechts ist nun das Amtsgericht Saarbrücken.
- Zuständig für alle Streitigkeiten aus Reiseverträgen ist nun das Amtsgericht Saarbrücken.
- Zuständig für alle Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen ist nun das Amtsgericht Neunkirchen.
- Zuständig für alle Streitigkeiten aus Honorarforderungen von Personen, für die eine besondere Honorar- oder Tarifordnung gilt, ist nun das Amtsgericht Lebach.
- Zuständig für alle Wirtschaftsstrafsachen ist nun das Amtsgericht Saarbrücken
- Zuständig für Verfahren, in denen bis zur Erhebung der Anklage die Entscheidung im beschleunigten Verfahren beantragt wird, ist nun das Amtsgericht Saarbrücken.
- Zuständig für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem StVG und wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem PersBefG ist nun das Amtsgericht St. Ingbert.
- Zuständig für amtsgerichtliche Geschäfte in Landwirtschaftssachen ist nun das Amtsgericht Lebach.
- Zuständig für Entscheidungen über den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls vor Erhebung der öffentlichen Klage, eines Hauptverhandlungshaftbefehls, eines Unterbringungsbefehls (§ 126a Abs. 1 StPO) sowie bestimmter Begleitentscheidungen und Maßnahmen ist nun das Amtsgericht Saarbrücken.
- Zuständig für Entscheidungen über Maßnahmen der Freiheitsentziehung oder -beschränkung nach dem AufenthaltsG oder dem AsylG ist nun das Amtsgericht Saarbrücken.