Amtsgericht Neunkirchen
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Neunkirchen.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zum Amtsgericht Neunkirchen sowie einen Einblick in die verschiedenen Aufgaben des Gerichts.
Behördenvorstand
Behördenleiter des Amtsgerichts
Direktor des Amtsgerichts Johannes Schmidt-Drewniok
Knappschaftsstraße 16
66538 Neunkirchen
Geschäftsleiterin des Amtsgerichts Neunkirchen
Justizoberamtsrätin A. Weber
Geschäftsleiterin
Knappschaftsstraße 16
66538 Neunkirchen
Pressestelle des Amtsgerichts Neunkirchen
Direktor des Amtsgerichts Johannes Schmidt-Drewniok
Knappschaftsstraße 16
66538 Neunkirchen
Zuständigkeit des Amtsgerichts
Örtliche Zuständigkeit
Das Amtsgericht Neunkirchen ist grundsätzlich örtlich zuständig für die Stadt Neunkirchen mit den Stadtteilen Neunkirchen, Furpach, Kohlhof, Ludwigsthal, Wellesweiler, Wiebelskirchen, Hangard, Heinitz, Sinnerthal und Münchwies, außerdem für die Gemeinde Spiesen-Elversberg.
Das Schöffengericht ist örtlich zuständig für die Bezirke der Amtsgerichte Neunkirchen, St. Wendel und Homburg.
Sachliche Zuständigkeit
Die Amtsgerichte sind als Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit allgemein zuständig für bestimmte Zivilstreitigkeiten, Strafsachen und Familiensachen sowie für die sogenannte "Freiwillige Gerichtsbarkeit". Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie unter den entsprechenden Unterpunkten des Menüs "Aufgaben".
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Anberaumte Termine finden statt.
Zahlstelle:
Montag - Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Zur Zeit ist die Zahlstelle geschlossen.
Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle:
Montag - Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
nachmittags nur nach vorheriger Vereinbarung
Richtergeschäftsverteilung
Der Geschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter kann bei der Verwaltungsgeschäftsstelle (1. Obergeschoss, Zimmer 32 oder 33) während der Servicezeiten eingesehen werden, weiterhin ist er als Download eingestellt. GVP_Richter
Telefonverzeichnis
Sachgebiet | Serviceeinheit | Zimmer Nr. |
Telefon-Nr: 06821-106... |
Verwaltung | Abteilung 1 | 32, 33 | 103/ 104 |
---|---|---|---|
Gerichtszahlstelle, Grundbuchauszüge, Mahn- und HL-Sachen | Abteilung 2, 3 | 19, 15 | 147/ 134 |
Zivilsachen | Abteilung 4, 20 | 38, 39, 40 ,41 | 143/ 136/ 137/ 153/ 174 |
Familiensachen | Abteilung 6, 17, 24, 25 | 7, 8, 9 | 154/ 131 / 177/ 113 |
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss | Abteilung 18 | 38 |
180/ 143 |
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen | Abteilung 7 | 15 | 134 |
EV-Sachen / Schuldnerverzeichnis | Abteilung 8 | 38 | 143/ 180 |
Straf- und Bußgeldsachen | Abteilung 9, 10, 11, 19 | 46, 47, 48, 49 | 157/ 111/ 125/ 184 |
Betreuungssachen | Abteilung 15 | 101, 102, 103 | 123/ 146/ 151/ 139 |
Nachlasssachen | Abteilung 16 | 17, 18 | 144/ 152 |
Beratungshilfesachen | Abteilung 2 | 40, 41 | 136/ 174 |
Vereinsregister - und Güterrechtsregistersachen | Abteilung 18 | 15 | 134 |
Anwaltliche Beratungsstelle
Seit dem 02.05.2018 ist in den Räumen des Amtsgerichts Neunkirchen eine anwaltliche Beratungsstelle eingerichtet. Das Modellprojekt wird durch den Saarländischen Anwaltsverein und das Saarländische Ministerium der Justiz getragen.
Dort können Rechtssuchende, die auch nach dem Beratungshilfegesetz berechtigt sind, unmittelbar durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beraten werden.
Die anwaltliche Beratungsstelle ist mittwochs von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.