Porträt des Hauses
Gerichtsvorstand, Leitung der Jugendarrestanstalt
Leitung des Amtsgerichts Lebach und der Jugendarrestanstalt
Direktor: | Günther Greis, Direktor des Amtsgerichts und Vollzugsleiter der Jugendarrestanstalt |
Geschäftsleiterin: | Marion Koch, Justizamtsrätin |
Geschäftsverteilung
Geschäftsverteilungsplan der Richter/innen
Geschäftsverteilungsplan der Rechtspfleger/innen
Geschäftsverteilungsplan der Gerichtsvollzieher/innen
Telefonverzeichnis
Hauptanschluß: 06881/927-0
Telefax (Zentrale): 06881-927-140
Durchwahl: 927 + App. Nr.
Zentrale: 106
E-Mail:
poststelle@agleb.justiz.saarland.de
Geschäftsstelle | Durchwahl | Fax | Zimmer |
---|---|---|---|
Betreuungssachen | -103, -124 oder -141 | 115 | 7, 13 |
Direktor des Amtsgerichts | -122 | 161 | 22 |
Familiensachen | seit 01.01. 2018 ist das Amtsgericht Saarlouis zuständig (Tel.: 06831 445-0) | ||
Gerichtszahlstelle | -111 | 115 | 12 |
Geschäftsleiterin | -122 | 161 | 29 |
Nachlasssachen | -109, -111 | 107 | 12 |
Strafgericht | -119 oder -120 | 117 | 28 |
Vereinsregistersachen | -124 | 115 | 7 |
Verwaltung | -122 | 161 | 26 |
Zivilsachen | -102 oder -104 | 128 | 2 |
Zwangsvollstreckungss. | -109 | 107 | 12 |
Zwangsversteigerungss. | -124 | 128 | 7 |
Bankverbindung
Bareinzahlungen können während der üblichen Geschäftszeiten in der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Lebach, Zimmer 12 im Erdgeschoss, geleistet werden.
Die Zahlstellen bei den Amtsgerichten (Gerichtszahlstellen) und die Zahlstellen der Justizvollzugsanstalten sind der Gerichtskasse in Saarbrücken angegliedert und rechnen unmittelbar mit ihr ab.
Einzahlungen bei der Gerichtskasse Saarbrücken:
Wichtig:
Bitte geben Sie bei allen Einzahlungen den Namen des/der Verfahrensbeteiligten sowie das Kassenzeichen oder das Geschäftszeichen an, dem die Zahlung zugeordnet werden soll.
Fehlen diese Angaben, kann eine Zuordnung der Zahlung möglicherweise nicht erfolgen, wodurch Ihnen rechtliche Nachteile entstehen könnten!
Bar:
(EURO-Münzen, EURO-Scheine, Inhaber- und Orderschecks)
Am Schalter der Gerichtskasse Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15 :
Montag – Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Unbar:
Einzahlung von Gerichtskosten:
Wichtig:
Die Gerichtskasse verfügt über mehrere Bankkonten. Bitte überweisen Sie den zu zahlenden Betrag auf das in der jeweiligen Kostenrechnung angegebene Bankkonto, damit die Zahlung zugeordnet werden kann. Bei Zahlung auf ein anderes als in der Kostenrechnung angegebene Konto kann eine Zuordnung der Zahlung möglicherweise nicht oder nicht unmittelbar erfolgen, wodurch Ihnen rechtliche Nachteile entstehen könnten!
Postbank Saarbrücken
BLZ: 59010066 Kto.-Nr.: 5904666
IBAN: DE39 5901 0066 0005 9046 66 BIC: PBNKDEFF
Postbank Saarbrücken
BLZ: 59010066 Kto.-Nr.: 812951669
IBAN: DE11 5901 0066 0812 9516 69 BIC: PBNKDEFF590
Sonstige Einzahlungen :
Postbank Saarbrücken
BLZ: 59010066 Kto.-Nr.: 506668
IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68 BIC: PBNKDEFF
Bundesbank Filiale Saarbrücken
BLZ: 59000000 Kto.-Nr.: 59001505
IBAN: DE81 5900 0000 0059 0015 05 BIC: MARKDEF1590
Gerichtsbezirk
Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Lebach
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgericht Lebach richtet sich nach § 2 des Gesetzes Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland. Das Amtsgericht Lebach ist demnach zuständig für die
- Stadt Lebach mit den Stadtteilen Landsweiler, Eidenborn, Falscheid, Hoxberg, Knorscheid, Zollstock, Hahn, Aschbach, Gresaubach, Niedersaubach, Rümmelbach, Steinbach, Dörsdorf und Thalexweiler
- Gemeinde Nalbach mit den Ortsteilen Körprich, Bilsdorf, Piesbach
- Gemeinde Saarwellingen mit den Ortsteilen Schwarzenholz, Reisbach
- Gemeinde Schmelz mit den Ortsteilen Auschet, Dorf im Bohnental, Limbach, Hüttersdorf, Michelbach, Primsweiler, Schattertriesch.
Geschichte
Das Amtsgericht Lebach wurde 1798 als Friedensgericht unter Napoleon eingerichtet.
Das heutige Gebäude wurde 1910 erbaut, 2003/2004 umfassend saniert und steht unter Denkmalschutz.
Seit der Gebietsreform 1974 ist das Amtsgericht Lebach für die Gemeinden Nalbach, Saarwellingen, Schmelz und die Stadt Lebach zuständig.
Dem Amtsgericht Lebach ist die einzige Jugendarrestanstalt des Saarlandes angeschlossen. Diese ist seit 2007 auch für die an das Saarland angrenzenden Gerichtsbezirke von Rheinland-Pfalz zuständig.
Jugendarrestanstalt
In der Jugendarrestanstalt wird Jugendarrest zwischen 2 Tagen (Freizeitarrest) und 4 Wochen (Dauerarrest) vollstreckt. Es stehen 30 Arrestplätze zur Verfügung.
Zuständig ist die JAA Lebach für Jugendliche und Heranwachsende aus dem gesamten Saarland sowie aus den an das Saarland angrenzenden Gerichtsbezirken von Rheinland-Pfalz.
Der Eingang zur Jugendarrestanstalt führt über den Hof des Amtsgerichts.