| Amtsgericht Lebach | Gerichte und Staatsanwaltschaft

Porträt des Hauses

Gerichtsvorstand, Leitung der Jugendarrestanstalt

Leitung des Amtsgerichts Lebach und der Jugendarrestanstalt

Direktor: Günther Greis, Direktor des Amtsgerichts und Vollzugsleiter der Jugendarrestanstalt
Geschäftsleiterin: Marion Koch, Justizamtsrätin

Geschäftsverteilung

Geschäftsverteilungsplan der Richter/innen

Geschäftsverteilungsplan der Rechtspfleger/innen

Geschäftsverteilungsplan der Gerichtsvollzieher/innen

Telefonverzeichnis

Hauptanschluß: 06881/927-0
Telefax (Zentrale): 06881-927-140
Durchwahl: 927 + App. Nr.
Zentrale: 106
E-Mail: poststelle@agleb.justiz.saarland.de

 Geschäftsstelle Durchwahl Fax Zimmer
 Betreuungssachen -103,  -124 oder -141 115 7, 13
 Direktor des Amtsgerichts -122 161 22
 Familiensachenseit 01.01. 2018 ist das Amtsgericht Saarlouis zuständig  (Tel.: 06831 445-0)
 Gerichtszahlstelle -111 11512
 Geschäftsleiterin -122 161 29
 Nachlasssachen -109,  -111 107 12
 Strafgericht -119 oder -120 117 28
 Vereinsregistersachen -124 115 7
 Verwaltung -122 161 26
 Zivilsachen -102 oder -104 128 2
 Zwangsvollstreckungss. -109 107 12
 Zwangsversteigerungss. -124 128 7

Bankverbindung

Bareinzahlungen können während der üblichen Geschäftszeiten in der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Lebach, Zimmer 12 im Erdgeschoss, geleistet werden.

Die Zahlstellen bei den Amtsgerichten (Gerichtszahlstellen) und die Zahlstellen der Justizvollzugsanstalten sind der Gerichtskasse in Saarbrücken angegliedert und rechnen unmittelbar mit ihr ab.
 

Einzahlungen bei der Gerichtskasse Saarbrücken:

Wichtig:
Bitte geben Sie bei allen Einzahlungen den Namen des/der Verfahrensbeteiligten sowie das Kassenzeichen oder das Geschäftszeichen an, dem die Zahlung zugeordnet werden soll.
Fehlen diese Angaben, kann  eine Zuordnung der Zahlung möglicherweise nicht erfolgen, wodurch Ihnen rechtliche Nachteile entstehen könnten!

Bar: 

(EURO-Münzen, EURO-Scheine, Inhaber- und Orderschecks)

Am Schalter der Gerichtskasse Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15 :
Montag – Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Unbar:

Einzahlung von Gerichtskosten:

Wichtig:
Die Gerichtskasse verfügt über mehrere Bankkonten. Bitte überweisen Sie den zu zahlenden Betrag auf das in der jeweiligen Kostenrechnung angegebene Bankkonto, damit die Zahlung zugeordnet werden kann. Bei Zahlung auf ein anderes als in der Kostenrechnung angegebene Konto kann eine Zuordnung der Zahlung möglicherweise nicht oder nicht unmittelbar erfolgen, wodurch Ihnen rechtliche Nachteile entstehen könnten!

Postbank Saarbrücken 
BLZ: 59010066  Kto.-Nr.: 5904666  
IBAN: DE39 5901 0066 0005 9046 66 BIC: PBNKDEFF

Postbank Saarbrücken
BLZ: 59010066 Kto.-Nr.: 812951669
IBAN: DE11 5901 0066 0812 9516 69 BIC: PBNKDEFF590

Sonstige Einzahlungen :

Postbank Saarbrücken 
BLZ: 59010066  Kto.-Nr.: 506668 
IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68 BIC: PBNKDEFF


Bundesbank Filiale Saarbrücken 
BLZ: 59000000  Kto.-Nr.: 59001505 
IBAN: DE81 5900 0000 0059 0015 05 BIC: MARKDEF1590

Gerichtsbezirk

Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Lebach

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgericht Lebach richtet sich nach § 2 des Gesetzes Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland. Das Amtsgericht Lebach ist demnach zuständig für die 

  • Stadt Lebach mit den Stadtteilen Landsweiler, Eidenborn, Falscheid, Hoxberg, Knorscheid, Zollstock, Hahn, Aschbach, Gresaubach, Niedersaubach, Rümmelbach, Steinbach, Dörsdorf und Thalexweiler
  • Gemeinde Nalbach mit den Ortsteilen Körprich, Bilsdorf, Piesbach
  • Gemeinde Saarwellingen mit den Ortsteilen Schwarzenholz, Reisbach
  • Gemeinde Schmelz mit den Ortsteilen Auschet, Dorf im Bohnental, Limbach, Hüttersdorf, Michelbach, Primsweiler, Schattertriesch.

Geschichte

Das Amtsgericht Lebach wurde 1798 als Friedensgericht unter Napoleon eingerichtet.

Das heutige Gebäude wurde 1910 erbaut,  2003/2004 umfassend saniert und steht unter Denkmalschutz. 

Seit der Gebietsreform 1974 ist das Amtsgericht Lebach für die Gemeinden Nalbach, Saarwellingen, Schmelz und die Stadt Lebach zuständig.

Dem Amtsgericht Lebach ist die einzige Jugendarrestanstalt des Saarlandes angeschlossen. Diese ist seit 2007 auch für die an das Saarland angrenzenden Gerichtsbezirke von Rheinland-Pfalz zuständig.

Jugendarrestanstalt

In der Jugendarrestanstalt wird Jugendarrest zwischen 2 Tagen (Freizeitarrest) und 4 Wochen (Dauerarrest) vollstreckt. Es stehen 30 Arrestplätze zur Verfügung.

Zuständig ist die JAA Lebach für Jugendliche und Heranwachsende aus dem gesamten Saarland sowie aus den an das Saarland angrenzenden Gerichtsbezirken von Rheinland-Pfalz.

Der Eingang zur Jugendarrestanstalt führt über den Hof des Amtsgerichts.