Cybersicherheitsstrategie im Rahmen der Umsetzung der NIS-2 Richtlinie für die saarländische Landesverwaltung
Für das Saarland bedeutet die Umsetzung der NIS-2-RL eine grundlegende Erweiterung des Anwendungsbereichs der bereits bestehenden Cybersicherheitsmaßnahmen sowie die Erhöhung der Anforderungen an die Sicherheitsstandards von Netz- und Informationssystemen. Dazu gehört gemäß Kapitel II der NIS-2-RL auch ein koordinierender Rahmen für Cybersicherheit, welcher der Europäischen Union in Form einer Cybersicherheitsstrategie für die für die saarländische Landesverwaltung (Artikel 7 NIS-2-RL) bis zum 17. Oktober 2024 vorgelegt werden muss. Die vorgelegte Strategie dient damit der Erfüllung der Anforderungen der NIS-2-RL.