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Rundschreiben vom 04.03.2020 zur Änderung der Landesfischereiordnung - Ausstellung von Fischereischeinen

Rundschreiben vom 04.03.2020 zur Änderung der Landesfischereiordnung - Ausstellung von Fischereischeinen

Bezug auf das Rundschreiben vom 11. April 2017

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes Teil I, Nr. 6 am 27.02.2020 ist die geänderte Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung, LFO) vom 05.02.2020 in Kraft getreten (Datum des Inkrafttretens: 28.02.2020). Damit sind auch verschiedene Änderungen verbunden, die Sie als ausstellende Stelle von Fischereischeinen ge-mäß § 30 Saarländisches Fischereigesetz (SFischG) betreffen.

Die für den Fischereiverband Saar und für Sie als Ortspolizeibehörden maßgeblichen Änderungen ergeben sich aus den §§ 35 und 36 LFO. Mit Inkrafttreten der neuen LFO sind die Vollzugshinweise bzgl. des § 35 LFO aus dem o.g. Rundschreiben vom 11.04.2017 nicht mehr anzuwenden.