ANBest-P – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (Stand: Juli 2025, gültig ab 15. Juli 2025)
Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.S. des § 36 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Die Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheids, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.