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Übernahme von Versorgungsansprüchen bei der Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffes bei unter 60-Jährigen

Nach Beschluss der STIKO zur 4. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung vom 1.04.2021 wird die Impfung mit AstraZeneca - nach besonders sorgfältiger Aufklärung und eigenen Wunsch der zu impfenden Person - auch weiterhin für unter 60-Jährige empfohlen.