Erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Gerüstbau – gültig ab 01.06.2024 – mit Berichtigung der Verordnung
Erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Gerüstbau – gültig ab 01.06.2024 – mit Berichtigung der Verordnung