Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes (TierSchG)
Zum Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren, die nicht Nutztiere sind, in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung oder zur Vermittlung der Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung.