Einheitlicher Ansprechpartner Saar
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Einheitlicher Ansprechpartner für das SaarlandEA-Saar: HandelsregisterDas den Unternehmern wohl bekannteste Register ist das Handelsregister, das TOP 3 der genutzten Register ist. mehr »/235043.htm
EA-Saar: Zentrales FahrzeugregisterEbenfalls zu den TOP 10 Registern gehört das Zentrale Fahrzeugregister. In ihm werden die Daten aus der Zulassung eines Kraftfahrzeugs gespeichert. mehr »/234464.htm
EA-Saar: Örtliches MelderegisterZu den TOP 10 Registern, die für behördliche Dienstleistungen genutzt werden, steht an erster Stelle das örtliche Melderegister. mehr »/233697.htm
EA-Saar: Register in DeutschlandDeutschlands Registerlandschaft zeigt über 200 Verwaltungs- und Statistikdatenbanken auf. mehr »/233042.htm
EA-Saar und Durchführung von Erhebungen in SchulenIn Schulen dürfen Erhebungen wie Befragungen, Testreihen und ähnliches, die dem Zweck wissenschaftlicher Forschung dienen, nur mit Genehmigung des Ministeriums für Bildung und Kultur erhoben werden. mehr »/231809.htm
EA-Saar und die Verordnung über HeizkostenabrechnungDie Heizkostenverordnung regelt die Abrechnung über Heizkosten und Warmwasserverbrauch im Miet- und im Wohnungseigentümerverhältnis. mehr »/230455.htm
EA-Saar und Anerkennung von Berufsqualifikationen im LehrerbereichDie EG-Richtlinien-Verordnung-Lehrkräfte gibt verpflichtende Kriterien vor, die beachtet werden müssen, wenn Lehrkräfteausbildungen vergleichbar sind. mehr »/230018.htm
EA-Saar für Dolmetscher und ÜbersetzerDolmetscher und Übersetzer, die bei Gerichten oder Notaren eingebunden werden wollen, brauchen eine Allgemeine Vereidigung durch den Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken. mehr »/229460.htm
EA-Saar und BestattungenFeuerbestattungsanlagen sind öffentlich zugängliche Einrichtungen und dürfen nur mit Genehmigung des Justizministeriums betrieben werden. mehr »/229036.htm
EA-Saar und BerufsanerkennungWer seinen beruflichen Abschluss im Ausland erworben hat und in Deutschland in seinem Beruf arbeiten will, muss sich seinen ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen. mehr »/228622.htm
EA-Saar und ausländische BauvorlageberechtigtePersonen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, können im Saarland auch ohne Eintragung in die Liste nach § 29 SAIG Bauvorlageberechtigt sein, wenn sie eine vergleichbare Berechtigung besitzen... mehr »/228030.htm
EA-Saar und SchwangerschaftskonfliktberatungDie Schwangerschaftskonfliktberatung darf nur durch gesetzlich zugelassene Beratungsstellen durchgeführt werden. mehr »/227632.htm
EA-Saar für ArchitektenNach dem Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetz ist vorgeschrieben, dass nur derjenige die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplaner“ führen darf, wer in die Architektenliste eingetragen ist. mehr »/226408.htm
EA-Saar für GastronomenFür saarländische Gastronomen und solche, die im Saarland einen Gastronomiebetrieb eröffnen wollen, hält der EA-Saar eine spezielle Dienstleistung bereit. mehr »/225787.htm
Zentrales digitales ZugangstorDie Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangsportals mit der Zielsetzung, auch der Wirtschaft das Auffinden der erforderlichen Informationen im Binnenmarkt, insbesondere für den Verkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen, die Gründung von Niederlassungen und die Entsendung von Mitarbeitern, zu erleichtern, ist der richtige Weg zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsmarktes in Europa. mehr »/225206.htm
Elektronische Europäische DienstleistungskarteDie Europäische Kommission hat eine „Elektronische Europäische Dienstleistungskarte“ vorgeschlagen, die EU-Dienstleistern eine vorübergehende Leistungserbringung und Niederlassung in anderen Mitgliedsstaaten erleichtern könnte. mehr »/225094.htm
EA-Saar: Gründen im Handwerk - Teil 3Grundsätzlich kann jedes handwerkliche Gewerbe auch im Reisegewerbe gegründet und auch ausgeübt werden. mehr »/224490.htm
EA-Saar: Gründen im Handwerk - Teil 2In 41 zulassungspflichtigen Handwerken kann sich der Gründer nur selbstständig machen, wenn er einen entsprechenden Meistertitel vorzeigen kann. mehr »/223743.htm
EA-Saar: Gründen im Handwerk - Teil 1Mehr als zehn Jahre ist es her, dass die Handwerksordnung novelliert wurde. mehr »/223515.htm
EA-Saar: Checkliste für UnternehmensumzügeZieht ein Unternehmen von einem Ort zum anderen um, muss es verschiedene Formalitäten beachten. mehr »/222733.htm
EA-Saar: Was ist beim Umzug von Kapitalgesellschaften zu beachten?Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) sowie auch AG können der Sitz und die inländische Geschäftsanschrift voneinander abweichen. mehr »/222180.htm
EA-Saar: Was ist beim Umzug eines Handelsregister-Unternehmens zu beachten?Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, ergibt sich nicht nur die Verpflichtung, das Gewerbe beim Gewerbeamt umzumelden bzw. an- und abzumelden. mehr »/221609.htm
EA-Saar: Was ist bei einem Geschäftsumzug zu beachten?So wie die Aufnahme der Gewerbetätigkeit angezeigt werden muss, muss der Unternehmer auch den Umzug seines Gewerbes melden. mehr »/220910.htm
EA-Saar: Wie erfolgt die Gewerbeanzeige?Jeder Gewerbetreibende, der keine besondere Erlaubnis braucht, kann bei dem zuständigen Gewerbeamt vor Ort persönlich seine Gewerbeanzeige durchführen. mehr »/220416.htm
EA-Saar: Wer meldet ein Gewerbe an?Nur derjenige Unternehmer, der Gewerbetreibender ist, muss seinen Gewerbebetrieb auch anmelden. mehr »/219889.htm
EA-Saar: Wann braucht ein Gewerbe eine besondere Erlaubnis?Aufgrund der in Deutschland geltenden Gewerbefreiheit bedürfen die meisten Gewerbe keiner besonderen Erlaubnis. mehr »/219281.htm
EA-Saar: So melden Sie Ihr Gewerbe anGrundsätzlich gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit. Jeder kann deshalb ein Gewerbe betreiben und sich gewerblich niederlassen. mehr »/218981.htm
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