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Saarländisches Krankenhauswesen – Krankenhausplanung – Machbarkeitsstudie NordsaarlandklinikDie Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung haben sich seit der letzten großen Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes im Jahr 2015 verändert. Mit Einführung des Krankenhausstrukturgesetzes hat der Bundesgesetzgeber eine „qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung“ als Maßstab vorgegeben und entsprechende Qualitätsparameter eingeführt. Im Landtag wurde nun das Verfahren einer Novellierung des Saarländischen Krankenhausgesetzes eingeleitet, das nun die Ausgestaltung des Krankenhausstrukturgesetzes des Bundes auf Landesebene umsetzen soll und das drüber hinaus die Ziele des Koalitionsvertrags der saarländischen Landesregierung für die 16. Legislaturperiode im Gesetz verankert.
Der Gesetzentwurf enthält folgende Schwerpunkte: · Der hohe Stellenwert der pflegerischen, seelsorgerischen und sozialen Betreuung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus wird im Saarländischen Krankenhausgesetz zum Ausdruck gebracht durch die individuelle Berücksichtigung der Belange derjenigen Menschen, die in besonderer Weise hilfebedürftig sind. · Um die Qualität in der Pflege in den saarländischen Krankenhäusern zu erhöhen und die Arbeitssituation der Beschäftigten zu verbessern, ist es erforderlich, in allen Bereichen der stationären Versorgung für eine adäquate und refinanzierte personelle Ausstattung zu sorgen. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, dass das für die Krankenhausplanung zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung stationsbezogene personelle Anforderungen für die medizinischen und pflegerischen Bereiche der Krankenhäuser bestimmt. · Die personellen Anforderungen sollen dabei auf Gutachterbasis beruhende, stationsbezogene Personalmindestzahlen (Personaluntergrenzen) und Mindestanforderungen betreffend die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ärztlichen Dienst und in den pflegerischen Bereichen umfassen. · Um der hohen Dauerbelastung des in der Patientenversorgung tätigen Personals entgegenzuwirken, sollen Krankenhäuser ein Konzept zur Unterstützung dieses Personenkreises bei der Bewältigung berufsbezogener Belastungen erstellen und umsetzen. ·Weiter formuliert der Gesetzentwurf die Rückkehr zum altbewährten Krankenhausplanungsverfahren vor der Änderung im Jahr 2015 - das heißt Detailplanung auf Einrichtungsebene. Mit dem neuen Krankenhausplan für die Jahre 2018 bis 2025 sollen Strukturveränderungen angegangen werden – Doppelstrukturen und Überkapazitäten müssen abgebaut werden.
· Aufgrund der Einrichtung eines Krankenhausstrukturfonds durch den Bund und der Möglichkeit der Förderung von Krankenhäusern über den Strukturfonds muss das SKHG ebenfalls angepasst werden. Die Varianten der Investitionsförderung wurden ergänzt. Diese enthält keine über die Bundesgesetzgebung hinausgehende Regelung. · Letztlich bedurfte es einer Anpassung der Verordnung zur Regelung des Verfahrens zur Krankenhausförderung. Nach den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages wird das Land auf der Basis des § 30 SKHG einen eigenen Krankenhausstrukturfonds einrichten, mit dem vorrangig solche Investitionen gefördert werden, die qualitative Versorgungsziele anstreben. Dies musste in der Verordnung entsprechend verankert werden. Die Erarbeitung des Gesetzentwurfes wurde auf eine breite Basis gestellt. Viele wertvolle Anregungen, die das Gesundheitsministerium durch die Anhörung erhalten hat, sind in den Entwurf eingeflossen.
Das erstellte Gutachten soll als Grundlage für die kommende Krankenhausplanungsperiode dienen und ist jedem hier öffentlich zugänglich.
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![]() Machbarkeitsstudie zur Nordsaarlandklinik
Krankenhausgutachten November 2017
Das Saarländische Krankenhausgesetz im LandtagKrankenhausplan 2011-2015Hier kann der Krankenhausplan für das Saarland 2011-2015 eingesehen werden.
Gutachten Geriatrieplanung
Krankenhausgutachten
Krankenhausalarmplanverordnung
Die Verordnung beinhaltet eine Alarm- und Einsatzplanung zur Vorsorge bei Notfällen, Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken, Großschadenslagen und Katastrophen in saarländischen Krankenhäusern.
Saarländische Krankenhausgesellschaft |