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Eingriffsregelung und ÖkokontoWas ist ein Eingriff? Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob die geplanten Eingriffe vermeidbar sind, das heißt gibt es Alternativen, die zu keinen oder geringeren erheblichen Beeinträchtigungen führen. Ist dies im Rahmen der Zumutbarkeit möglich, sind diese Alternativen zu wählen. Für die nicht vermeidbaren und minimierbaren Eingriffswirkungen sind dann vorrangig Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen; Ausgleichsmaßnahmen sind Maßnahmen des Naturschutzes, die die verloren gehenden Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes gleichartig kompensieren, zum Beispiel ein Tümpel geht durch einen Eingriff verloren, dafür wird im betroffenen Raum ein neuer Tümpel angelegt. Sind die Möglichkeiten an Ausgleichsmaßnahmen erschöpft, und der Eingriff ist noch nicht vollständig kompensiert, sind zusätzlich Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Ersatzmaßnahmen sind Maßnahmen des Naturschutzes, die die verloren gehenden Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes gleichwertig kompensieren, das heißt durch einen Eingriff geht beispielsweise eine Streuobstwiese verloren und als Ersatzmaßnahme wird dafür eine Hecke angelegt. Bei der Auswahl der Ersatzmaßnahme sollte so weit möglich auf eine hohe Ähnlichkeit der geplanten Strukturen mit den verloren gehenden Strukturen geachtet werden.
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KontaktMinisterium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat D/1
ROR Tim Otto Naturschutz
Leitfaden EingriffsbewertungMethode zur Bewertung des Eingriffes, der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie der Maßnahmen des Ökokontos.
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DownloadsHinweise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen
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